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Autor Thema: wäre das ein versagensgrund?  (Gelesen 2406 mal)

VerzweifelteStudentin

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wäre das ein versagensgrund?
« am: 11. März 2016, 08:25:55 »

hallo ihr lieben,

bei mir endete die laufzeit der abtretung ja am 22.01.2016. der interneteintrag ist nun da, dass die gläubiger bis 23.03.2016 gelegenheit haben stellung zu nehmen bzgl. RSB und einen versagungsantrag zu stellen. alle gläubiger sind grosse banken.

interessieren die sich wirklich noch dafür?

die gläubiger erhalten bei mir noch überraschend 18000 € aus einer art rentennachzahlung.

wie wahrscheinlich ist es wirklich, dass ein nicht-privater gläubiger einen versagensantrag stellt?

hat das hier schon mal jemand erlebt?

ich habe während der insolvenz, noch nicht wvp, einen aufhebungsvetrag aus gesundheitlichen gründen unterschrieben.

attest vom arzt, dass ich den job nicht mehr machen konnte, liegt vor.

könnte das ein verstoss gewesen sein?

wie lange dauert es ca. noch bis zur RSB, wenn bis 23.03.2016 die frist für die stellungnahme der gläubiger läuft?

danke.
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eidechse

Re: wäre das ein versagensgrund?
« Antwort #1 am: 21. März 2016, 11:40:44 »

Aus meiner praktischen Erfahrung wird in max. 1 % der Verfahren ein Versagungsantrag gestellt und davon schaffen dann auch maximal die Hälfte der Anträge überhaupt die Formerfordernisse, die es so gibt. Im Regelfall interessieren sich die Gläubiger nicht mehr für den Verfahrensablauf. Selbst dann nicht, wenn der Schuldner wirklich "Dreck am Stecken" hat und den IV/TH und somit auch die Gläubiger im Verfahren hinters Licht geführt hat. Die wollen in den meisten Fällen die Forderung nur endgültig ausbuchen.

Wenn Versagungsanträge kommen, dann liegt das in den meisten Fällen daran, dass der Schuldner entweder einen ganz speziellen Gläubiger hat, der unbedingt dem Schuldners vors Schienbein treten will, oder der Schuldner hat es (vor der Insolvenz) wirklich übertrieben und die Gläubiger zur Weißglut getrieben.

Von daher würde ich mir an Ihrer Stelle erstmal keine Sorgen machen.
Gespeichert
 
 

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