Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: abdulax am 19. Juli 2010, 20:28:30
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Hallo liebe Forengemeinde, meine Wohlverhaltensphase neigt sich (hoffentlich) dem Ende entgegen. Nach meinem ersten Bescheid (damals vor kanpp 6 Jahren) sollte wohl in der zweiten Augustwoche alles zu Ende sein, aber bisher kam kein Schreiben vom Amtsgericht. Das macht mich ein bisserl nervös, denn es sind nur noch 3 Wochen bis zum Finale. Bin ich zu ungeduldig? Und wie erfolgt die Abrechnung des Lohns im August, wenn es vorbei ist? Stimmt es dass es nach dem 5. Jahr einen Bonus geben sollte? Aber der Insoverwalter nichts überwiesen hat? Danke für Hilfe.
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Nun, nach InsO entscheidet das Gericht nach Ablauf der Abtretungserklärung- 72 Monate nach Eröffnung- übr die RSB.
Es ist also noch etwas Zeit.
Die Pfändung für August ist nicht eindeutig geregelt.
Die Mehrheit geht aber davon aus, dass der letzte Monat anteilig zu berechnen ist.
Die Auszahlung des Motivationsrabattes ist abhängig von der Aufhebung des Verfahrens.
Dauerte das eigentliche Verfahren länger als 24 Monate gibt es nichts mehr.
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