Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: tawi am 07. Juli 2010, 12:09:51
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Hallo,
meine WVP ist abgelaufen. Nach heutiger telefonischer Rücksprache mit dem Gericht erklärte man mir, ich könne mich 'zurücklehnen' und nach 10 Tagen würde ich den schriftlichen Beschluß im Briefkasten haben. Hurra schreie ich erst, wenn ich den Beschluß wirklich vorliegen habe.
Meine Frage wäre folgende:
Bekomme ich nach Erteilung der RSB die Titel ausgehändigt bzw. was passiert mit damit????? :gruebel:
Weiß das bitte jemand?????
Gruß
tawi
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Ihre Schulden bleiben bestehen, sind aber nicht mehr vollstreckbar. Dadurch verlieren die Titel ihre Gültigkeit.
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danke für die Antwort....
hmmmm, Schulden bleiben bestehen?????....so ganz wirklich kann ich damit nicht's anfangen....
real gesehen, habe ich also immer noch Schulden! :gruebel:
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...real gesehen, habe ich also immer noch Schulden! :gruebel:
So isses, schimpfst sich Naturobligation, Schulden sind zwar noch vorhanden, können aber nicht mehr eingetrieben werden
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ich empfinde das irgendwie als schwachsinn!!!!!!!
nun denn.....
wichtig ist jedoch, dass die titel ihre Gültigkeit verlieren!!!!!! :cool:
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Wiewso empfinden Sie das als Schwachsinn?
Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat.