Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 03. Januar 2016, 13:48:19
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hallo,
bei mir steht am 22.01.2016 die RSB an.
im internet ist die veröffentlichung ja früher als man sie und somit auch der drittschuldner per post kriegt.
meine frage:
muss der drittschuldner die pfändung schon aufgrund der eintragung im internet einstellen oder darf/muss er auf post vom gericht warten?
danke.
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Unabhängig von der Veröffentlichung wird die Abtretungserklärung beim Drittschuldner am 23.1.2016 ungültig.
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warum wurde ich dann für den ganzen monat januar gepfändet?
ist das rechtens? :dntknw:
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Darüber streiten sich die Geister. Auch hier in diesem Forum. Und ergo gibt es hierzu auch schier unendlich viele Beiträge, Meinungen, Tipps, Erfahrungswerte.
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aber es muss doch eine gesetzliche regelung dazu geben?
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Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt es gerade nicht und genau darin liegt das Problem.
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super...
wenn eh für den ganzen monat gepfändet wurde, müsste eh der drittschuldner den überzahlten betrag zurückfordern,hm?
wird er sicher nicht...
also futsch, das geld...
werd man das insolvenzgericht um eine stellungnahme bitten.