Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: smallville am 16. Mai 2013, 10:30:38
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Hallo ihr Lieben,
am 21.05.2013.....bald also, ist meine Insolvenz offiziell vorbei.
Wie lange dauert es in etwa, bis man die Restschuldbefreiung mitgeteilt bekommt?
Kann noch irgendetwas dazwischen kommen?
Jemand der Gläubiger der diese versagen wollen könnte oder hätte das vorher geschehen müssen?
Ab wann kann ich in etwa damit rechnen, dass es WIRKLICH vorbei ist?
Lieben Dank für Eure Erfahrungswerte und Einschätzungen.
LG
Small
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Hallo,
schön mal wieder von dir zu lesen.
Schade, dass deine Probleme noch immer nicht gelöst zu sein scheinen.
:sad:
Zunächst ist trotz laufendem Verfahren zeitnah über die RSB zu entscheiden.
Es kann also passieren, dass die RSB erteilt wird, obwohl dass Verfahren noch läuft.
Versagungsanträge können jetzt, bei der Entscheidung zur RSB,noch gestellt werden.
Danach sollte dies nicht mehr möglich sein.
Wann es wirklich vorbei ist, kann man somit also nicht sagen.
Auf die Mitteilung des Gerichts zur Anhörung auf die RSB solltest du in die Richtung reagieren, dass du anfragst, wann mit dem Ende des Verfahrens zu rechnen ist und ob du zur Beschleunigung beitragen kannst.
Viele Grüße aus BW. :wink:
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Hallo Paps,
ich habe am 21.12.2012 ein Schreiben erhalten in welchem steht:
Beschluss: Das Insolvenzverfahren von XXX wohnhaft in YZ wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist §200 InsO
Ein Brief kam mit in dem stand:
Restschuldbefreiungsverfahren XXX wohnhaft YZ
Sehr geehrte Frau XXX
anliegende Beschlussausfertigung wird Ihnen mit der Bitte zur Kenntnisnahme übersandt.
MFG Justizobersekräterin
So, und was heißt das nun?
Ist jetzt Ende vom Monat rum? Oder dauert das dann noch mal ewig und drei Donnerstage bis ich endlich offiziell Restschludbefreit bin?
Momentan verstehe ich nur Bahnhof. :cry:
LG
small
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Ist jetzt Ende vom Monat rum? Oder dauert das dann noch mal ewig und drei Donnerstage bis ich endlich offiziell Restschludbefreit bin?
Ja, das könnten auch so um die acht Donnerstage werden.
Immerhin hatte die WVP dann doch ca. ein halbes Jahr gedauert. Wie es weitergeht steht in § 300 InsO. Über die RSB entscheidet nach Ablauf der 6 Jahre das Gericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des TH und des Schuldners. Die Dauer des Procederes kan man nicht genau vorhersagen.
Waren Sie nicht die mit den Schönheitsreparaturen? Läuft das noch?