Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: kati0065 am 16. Januar 2012, 09:26:57
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hallo an alle, im momoent weiss ich nicht was ich tun soll. wie ich schon schrieb endete meine whp am 16.12.2011.
heute rief ich auf dem zuständigen Ag an um mich über den verlauf der dinge zu informieren. der zuständige rechtspfleger der im übrigen sehr unfreundlich war meinte ich müsse bis das vefahren beendet ist weiter meine freiwillige zahlung leisten sowie meine lohnabrechnungen dem treuhänder zu kommen lassen, da die rsb bis jetzt noch nicht erteielt wurde. daufhin rief ich bei der caritas die schuldnerberatungsstelle an diese wirklich sehr nette frau hat mir am anfang sehr geholfen sie meinte ich solle mal noch 2 oder 3 wochen abwarten es wären ja die feiertage dazwischen gewesen. aber muss ich denn nun meine lohnabrechnung weiterhin dem th zukommen lassen, ich bin mir sehr unsicher. vld für antworten lg kati :gruebel:
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Meiner Meinung nach endet die Lohnabtretung nicht erst mit dem Ausspruch der RSB !
Ich habe mal in meinen Beschluß geschaut ( Aufhebung des Insolvenzverfahren) und dort steht drin: Die Lohnabtretung läuft bis zu xx.xx.xxxx.
Ich würde die Zahlungen nicht mehr leisten.
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Genaugenommen endet die "Zahlungspflicht" mit dem Ablauf der Abtretungserklärung, also taggleich 6 Jahre nach Eröffnung..
Deshalb werden darüber hinaus gezahlte Beträge auch zurückerstattet (evtl. sogar + Motivationsrabatt!?).