"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Zinsen für Betrag aus "unerlaubter Handlung" ?  (Gelesen 4154 mal)

Arcus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Zinsen für Betrag aus "unerlaubter Handlung" ?
« am: 17. Juni 2010, 16:35:49 »

Hallo zusammen,

in 48 Tagen ist meine WVP zu Ende und es sollte sodann Anfang August die RSB ausgesprochen werden  :juchu:
Nun habe ich leider einen Gläubiger, der mir im Jahr 2004 eine Forderung aus unerlaubter Handlung ( sind rund 250 € an eine Autowerkstatt ) vorgeworfen hatte und dies auch so vom Gericht anerkannt wurde.
Darf dieser Gläubiger mir für die vergangenen 6 Jahre Zinsen in Rechnung stellen, oder bekommt er dann nur den Betrag, der damals festgehalten wurde ?
Würde mich über eine kurze Info freuen  :thumbup:    ,  lieben Dank.
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Zinsen für Betrag aus "unerlaubter Handlung" ?
« Antwort #1 am: 29. September 2010, 10:24:04 »

Hallo Arcus !

Der Gläubiger bekommt den Betrag, der damals festgehalten wurde !

Zinsen fallen erst wieder an, wenn deine Restschuldbefreiung durch ist, innerhalb des Verfahrens werden die Beträge/ Forderungen eingefroren.

Gruß Horst
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz