Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Restschuldbefreiung => Thema gestartet von: Arcus am 17. Juni 2010, 16:35:49
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Hallo zusammen,
in 48 Tagen ist meine WVP zu Ende und es sollte sodann Anfang August die RSB ausgesprochen werden :juchu:
Nun habe ich leider einen Gläubiger, der mir im Jahr 2004 eine Forderung aus unerlaubter Handlung ( sind rund 250 € an eine Autowerkstatt ) vorgeworfen hatte und dies auch so vom Gericht anerkannt wurde.
Darf dieser Gläubiger mir für die vergangenen 6 Jahre Zinsen in Rechnung stellen, oder bekommt er dann nur den Betrag, der damals festgehalten wurde ?
Würde mich über eine kurze Info freuen :thumbup: , lieben Dank.
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Hallo Arcus !
Der Gläubiger bekommt den Betrag, der damals festgehalten wurde !
Zinsen fallen erst wieder an, wenn deine Restschuldbefreiung durch ist, innerhalb des Verfahrens werden die Beträge/ Forderungen eingefroren.
Gruß Horst