Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: katzenfrau2 am 10. Dezember 2015, 20:20:37
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Hallo,
ich bin zur Zeit berentet und weiß nicht, ob ich vor Erreichen der Altersgrenzen noch wieder arbeitsfähig sein werde.
Ich hatte durch Entgeltumwandlung eine Altersvorsorge abgeschlossen. Keine Reichtümer, nur die übliche VWL-Höhe wg. Steuerersparnis...
Während ich noch gearbeitet habe, wurde der Betrag mtl. entsprechend berücksichtigt.
Frage: Steht etwas (Gesetz, TH, AG...) dagegen, wenn ich mir das Geld (ca. 1600 €) auszahlen lassen würde?
Wenn es erlaubt wäre, müsste ich es trotzdem dem TH melden oder kann ich es wie selbst angespartes behandeln?
Schönen Dank für eine fachliche Info,
Cat
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Hierauf gab's im März bereits keine Antwort.
Wobei ich eine Altersvorsorge jetzt mal einfach als Vorsorge für's Alter interpretiere. Solange also dieses anvisierte 'Alter' noch nicht erreicht ist, sind für mich Gedanken über deren Verwendung nicht ganz nachvollziehbar.
Was aber nicht heißen soll, dass es hierzu nicht noch irgendwann die erbetene fachliche Info geben mag.
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Wir haben uns unsere Rieserrenten vor einigen Jahren auszahlen lassen. Bei uns ging das problemlos, weil wir irgendwelche Bedingungen erfüllt hatten, die die vorzeitige Kündigung des Vertrags erlaubten. Da die Auszahlung nach der RSB erfolgte, gab es von der Seite her auch keine Probleme. Das Finanzamt hat sich allerdings ein Stückchen vom Kuchen geholt.
Ich vermute mal, dass die Rückzahlung im Verfahrensabschnitt als Vermögen gelten und beim TH landen würde. In der WVP sollte es beim Insolaner bleiben könnnen. Es wäre ja kein Arbeitseinkommen und würde daher nicht der Abtretung unterliegen.
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Hallo,
ich bin zur Zeit berentet und weiß nicht, ob ich vor Erreichen der Altersgrenzen noch wieder arbeitsfähig sein werde.
Ich hatte durch Entgeltumwandlung eine Altersvorsorge abgeschlossen. Keine Reichtümer, nur die übliche VWL-Höhe wg. Steuerersparnis...
Während ich noch gearbeitet habe, wurde der Betrag mtl. entsprechend berücksichtigt.
Frage: Steht etwas (Gesetz, TH, AG...) dagegen, wenn ich mir das Geld (ca. 1600 €) auszahlen lassen würde?
Wenn es erlaubt wäre, müsste ich es trotzdem dem TH melden oder kann ich es wie selbst angespartes behandeln?
Schönen Dank für eine fachliche Info,
Cat
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Hallo,
ich bin zur Zeit berentet und weiß nicht, ob ich vor Erreichen der Altersgrenzen noch wieder arbeitsfähig sein werde.
Ich hatte durch Entgeltumwandlung eine Altersvorsorge abgeschlossen. Keine Reichtümer, nur die übliche VWL-Höhe wg. Steuerersparnis...
Während ich noch gearbeitet habe, wurde der Betrag mtl. entsprechend berücksichtigt.
Frage: Steht etwas (Gesetz, TH, AG...) dagegen, wenn ich mir das Geld (ca. 1600 €) auszahlen lassen würde?
Wenn es erlaubt wäre, müsste ich es trotzdem dem TH melden oder kann ich es wie selbst angespartes behandeln?
Schönen Dank für eine fachliche Info,
Cat