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Autor Thema: 'Wenn man Arbeitsstelle kündigen muss  (Gelesen 2402 mal)

Nivimila

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'Wenn man Arbeitsstelle kündigen muss
« am: 13. August 2015, 09:00:18 »

Hallo,

ich bin in der WVP und meine Insolvenz dauert nur noch 1 Jahr. Meine Arbeitsstelle ist soweit weg, dass ich sie ohne Auto nicht erreichen kann. Bisher bin ich mit dem Auto meines Freundes gefahren, der mich nun aber verlässt, weil ich schwanger geworden bin.

Da ich mit ihm zusammen wohne, wegen der Insolvenz aber auch nicht im Mietvertrag stehe, droht mir nun Obdachlosigkeit und ich kann auch nicht mehr zur Arbeit fahren, weil ich ja kein Auto habe. Finanzielle Rücklagen konnte ich auch nicht bilden.

Wird einem auch die Restschuldbefreiung versagt, wenn man in solch einer Notlage ist? Ich weiß absolut keinen Rat. Bin kurz davor das Ufer zu erreichen und drohe nun doch zu ertrinken.  :heulen:
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eidechse

Re: 'Wenn man Arbeitsstelle kündigen muss
« Antwort #1 am: 13. August 2015, 17:00:20 »

Das Problem mit dem weiten Weg zur Arbeitsstelle bekommt man in den Griff, wenn man sich eine Wohnung in der Nähe der Arbeitsstelle such, gerade wenn momentan sowieso ein Wohnungswechsel ansteht. Wäre das eine Option?
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Nivimila

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Re: 'Wenn man Arbeitsstelle kündigen muss
« Antwort #2 am: 13. August 2015, 19:35:30 »

Nein, das ist leider keine Option. Es ist ja so gut wie unmöglich in der Insolvenz eine Wohnung zu finden. Außerdem ist noch ein Hund dabei, was die Sache noch einmal erschwert.
Hinzu kommt, dass ich mir keine Kaution leisten kann, keine Einrichtung etc...

Daher muss ich wohl bei Familie oder Freunden unterkommen, was aber noch weiter weg von der Arbeit wäre.
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eidechse

Re: 'Wenn man Arbeitsstelle kündigen muss
« Antwort #3 am: 14. August 2015, 12:14:31 »

Zur Not muss man auf staatliche Unterstützung zurückgreifen, wenn es um Einrichtungsgegenstände oder Kaution geht. Oder halt auf sehr günstige evtl. gebrauchte Einrichtungsgegenstände zurück greifen.

Und dass es in der Insolvenz so gut wie unmöglich ist, eine Wohnung zu finden, kann ich nicht bestätigen. Das ist allein schon daran zu sehen, dass in den von uns bearbeiteten Verfahren doch so einige Schuldner umziehen.

Von daher, hier nicht sofort die Flinte ins Korn werfen, sondern erstmal versuchen, eine Wohnung in der Nähe der Arbeitsstelle zu bekommen.

Und was den Hund betrifft. Ich habe größtes Verständnis dafür, dass er mit soll, gerade weil wir selbst 2 Hunde haben. Aber ich befürchte das wird für die Gläubigerinteressen erstmal nicht zählen.
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