Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: endzeit am 07. Mai 2012, 20:53:17
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Die 6 Jahre WVP waren in 06.11 beendet. Habe vom Gericht bis heute nichts von der Restschuldbefreiung gehört. Hat jemand Erfahrung wie lange das dauern kann oder darf ?
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Schreiben Sie das Gericht an und weisen Sie auf die BGH-Entscheindung hin, dass nach Ablauf der WVP die Entscheidung über die RSB zu erfolgen hat.
BGH, Beschluss vom 3. 12. 2009 - IX ZB 247/08
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Es geht sich in meinem Fall um ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Gilt das Urteil dann gleichermassen?
Entschuldigung; ich bin kein Profi. Ich habe bis 06.11 sechs Jahre gezahlt und verstehe einfach nicht warum ich nach der langen Zeit bis jetzt noch kein Beschluß bezüglich der Restschuldbefreiung habe.
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Das gilt für alle Verfahren.
Wahrscheinlich hat der Rechtspleger die Akte übersehen.
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Danke; dann mal schauen was ich so erreiche.
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brauche noch mal Hilfe:
Habe mittlerweile 2 x das AG mit der BGH-Entscheidung angeschrieben.
Nach dem zweiten Anschreiben ist mir eine kurzzeitige Abwicklung in Aussicht gestellt worden. Das war vor 2 Monaten. Soll ich mir vielleicht nicht doch einen Anwalt nehmen der das AG an seine Pflichten anmahnt? Kostet evt. etwas weil ich nicht glaube, dass das die RS-Vers. übernimmt.
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Beschweren Sie sich doch einfach mal beim Präsidenten des Landgerichts. Das ist die vorgesetzte Behörde.
So eine Beschwerde wirkt manchmal Wunder.
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Danke
Mach ich und berichte dann.
Ich hoffe nur das das AG nicht sauer wird und den Fall dann mehr als penibel bearbeitet.
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Ich glaube eine Beschwerde ist vermutlich der beste Weg.
Nachdem die sowieso schon schwer im Rückstand sind, wäre eine beschleunigte Bearbeitung des Falls (der bereits vor 15 Monaten hätte entschieden werden sollen) mehr als angebracht.
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Das war nicht nur "vermutlich" sondern das war der beste Weg!!!
Nochmals Danke für den Tip.
Innerhalb kürzester Zeit ging alles ganz schnell. Der Beschluss kam dann am 04.01
Dennoch eine Frage
Im Beschluss stand u.a. folgendes:
Unbeschadet dessen bleibt der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des Vermögens und des massezugehörigen Neuerwerbs bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufrechterhalten und eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger möglich.
Ich vermute, dass die Schlussverteilung noch nicht stattgefunden hat und wir dann im Anschluss noch eine Rechnung über die Gerichtskosten erhalten.
Ist meine Vermutung richtig?