Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Leelou am 15. April 2010, 13:40:39
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum und brauche mal Eure Hilfe!
Ich befinde mich seit Anfang ´10 i.d. WVP und bekomme von meinem AG ein 13. Gehalt. Das 13. Gehalt wird aufgeteilt und halbjährlich, quasi als "Urlaubsgeld" und "Weihnachtsgeld" ausgezahlt, aber nicht als solches bezeichnet. Wenn ich die Beiträge richtig verstanden habe, ist Urlaubsgeld nicht pfändbar und Weihnachtsgeld bis zur Grenze von 500€.
Jetzt habe ich folgende Fragen dazu:
1. Sind obige Angaben zum Thema Weihnachts-/Urlaubsgeld noch aktuell?
2. Wenn ja, ist es meinem AG möglich dem 13. Gehalt einfach einen anderen Namen zu geben oder kann das negative Auswirkungen haben?
Vielen Dank schon mal im voraus :wink:
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zu 1. Ist noch aktuell
zu 2. Könnte negative Auswirkungen für Ihren Arbeitgeber haben wenn das rauskommt.. Denn der ist verpflichtet alles korrekt abzuführen.