Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Tessa61 am 20. Dezember 2010, 12:20:30

Titel: 2 Gehälter in einem Monat
Beitrag von: Tessa61 am 20. Dezember 2010, 12:20:30
Ich bin im letzten Jahr der WVP und habe diesen Monat durch Arbeitsplatzwechsel zum 01.12. 2 Gehälter bekommen: Das 1. für November vom alten AG, von dem auch das Pfändbare abgeführt wurde. Das 2. ist vom neuen AG für Dezember, da ist noch nichts abgeführt, da es für den TH zu kurzfristig war.
Ist es richtig, für das 2. Gehalt den pfändbaren Teil abzuführen und das war es, oder muss dafür eine andere Rechnung aufgemacht werden; es werden doch nicht beide Gehälter zusammen gerechnet und dann abgeführt?
Titel: Re: 2 Gehälter in einem Monat
Beitrag von: Fallera am 20. Dezember 2010, 12:27:05
Solange es keinen Gerichtsbeschluss bez. der Zusammenrechnung der Einkünfte gibt, wird der pfändbare Teil jeweils separat abgeführt.

§850e ZPO
2.  Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.
Titel: Re: 2 Gehälter in einem Monat
Beitrag von: paps am 20. Dezember 2010, 17:11:13
m.E. war die Annahme von Tessa61 richtig.
Es fallen zwar 2 Gehälter zusammen auf einem Monat, der pfändbare Betrag ist aber in diesem Fall nicht nach dem Zuflussprinzip zu berechnen.

Sondern das ausstehende Gehlt auf November und das aktuelle auf Dezember.

Auf jeden Fall den pfändbaren Betrag für Dezember zu Seite legen. Der wird unter Garantie noch eingefordert werden.