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Autor Thema: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?  (Gelesen 4029 mal)

HausH


 :hi: und guten Tag,

mein Treuhänder hat 2 Anträge beim Insolvenzgericht gestellt, einer am 4.12.2014...in diesem beantragt mein TH die Zusammenrechnung des Krankengeldes und der Versorgungsbezüge gem. § 36 I S.2, IV InsO i.V.m. § 850 e Nr. 2 ZPO vorzunehmen bzw. anzuordnen.

Als Erklärung dazu wird vorher angegeben das ich eine Witwenrente beziehe und damals Krankengeld bezog.

Ich verstehe: man will das Krankengeld mit der Witwenrente zusammenrechnen und dann den pfändbaren Teil ziehen.

Der 2. Antrag folgte am 6.1.2015, hier wird wieder erklärt das ich eine Witwenrente beziehe und ein Gehalt von meinem Arbeitgeber erhalte, es wurde beantragt: eine Zusammenrechnung des Arbeitsentgeltes und der Versorgungsbezüge gem. § 36 I S. 2, IV Inso i.V.m § 850 e Nr. 2 ZPO vorzunehmen bzw. anzuordnen.

Ich verstehe: man will mein Gehalt mit der Witwenrente zusammenrechnen und dann den pfändbaren Teil ziehen.

jetzt kommt der Beschluss (Feb.2015):

es wird auf Antrag meines TH vom 6.1.2015 angeordnet:

Zur Berechnung des nach § 850c ZPO pfändbaren Teils des Gesamteinkommens sind gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 Inso, § 292 Abs. 1 Satz 3 Inso i.V.m § 850 e Nr 2a ZPO die gepfändeten , in Geld zahlbaren jeweiligen Arbeitseinkommen zusammen mit Ansprüchen auf laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch des Schuldners bei den Drittschuldern

hier kommt mein Arbeitgeber und die Deutsche Rentenversicherung, zusammenzurechnen.

Begründung: Ich beziehe Einkommen und Rente...kein Wort von Krankengeld.

Jetzt habe ich drei mögliche Lösungen...bin mir aber nicht sicher welche stimmt.

1. Laut Beschluss muss mein Einkommen mit der Rente zusammengerechnet werden, so ist es bisher auch erfolgt.
2. Da der Beschluss nichts über das Krankengeld sagt, sich auch nicht auf den Antrag vom 4.12 beruft...ist dies einfach vergessen worden und die Krankenkasse rechnet falsch, in dem sie das Krankengeld mit der Rente zusammenzählt.
3. Ich irre mich und der Beschluss sagt alles zusammen aus, die Kasse handelt richtig.

hilfe  :whistle:

gruß HausH
2.
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2015, 21:38:36 von HausH »
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waldi

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #1 am: 23. Dezember 2015, 09:16:09 »

Zu "Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch" zählen m.E. auch Leistungen der Krankenkasse, sprich Krankengeld.
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HausH

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #2 am: 23. Dezember 2015, 16:50:18 »

 :hi: Waldi,

ja das stimmt, aber die Rente ist auch im Sozialgesetzbuch geregelt SGB 6 soweit ich weiß. Was ist nun gemeint? Warum schreiben die nicht explizit rein " Krankengeld" ?

gruß HausH


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waldi

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #3 am: 23. Dezember 2015, 20:38:55 »

'Die' schreiben ja auch nicht explizit "Arbeitseinkommen von Firma XY".
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HausH

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #4 am: 24. Dezember 2015, 08:03:07 »

 :hi: moin Waldi,

doch...die geben meinen Arbeitgeber an, sogar meine Personalnummer ist erwähnt. Darunter dann die Rente  mit genauer Angabe der Versicherungsnummer...alles ganz explizit, nur nicht das Krankengeld?

gruß HausH
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waldi

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #5 am: 24. Dezember 2015, 09:48:39 »

Okay, das hatte ich überlesen.
Ja, dann weiß ich auch nicht recht weiter.
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HausH

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #6 am: 26. Dezember 2015, 13:53:15 »

 :hi: nochmal,

ich habe mir noch einmal meine Gehaltsabrechnung für November angesehen und bin hier auf ein weiteres, im Zusammenhang stehendes Problem gestoßen. Wenn der Beschluss sagt das eine Zusammenrechnung des Gehaltes mit Rente erfolgen soll, ist alles richtig...wenn der Beschluss aber sagt das auch Lohnersatzleistungen dazu gerechnet werden sollen, müsste doch theoretisch mein im Monat November erhaltenes Krankengeld irgendwie bei der Pfändung seitens des Arbeitgebers schon eingeflossen sein...ist es aber nicht.

Weiß keiner Rat? ich glaube ich schreibe das Insolvenzgericht an und bitte dort um Aufklärung.

gruß HausH
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waldi

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #7 am: 26. Dezember 2015, 14:42:44 »

Nein, der Arbeitgeber kann schlecht das bezogene Krankengeld in die Berechnung des pfändbaren Betrages einbeziehen. Wie sollte das gehen?

Das 'Ende vom Lied' dürfte sein, dass der TH halt irgendwann anhand der erbetenen Einkommensnachweise den geschuldeten Betrag errechnet, welcher dann an ihn zu überweisen wäre.

So jedenfalls war's bei uns gewesen.
Wobei ich natürlich nicht weiß, ob dies rechtlich hundertprozent so haltbar ist. Aber von der Gesamtkonstellation halt logisch, und irgendwie gerechtfertigt.
So jedenfalls meine damalige und auch heutige Meinung dazu.
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eidechse

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #8 am: 28. Dezember 2015, 11:19:41 »

Kann es evtl. sein, dass der Krankengeldbezug vor dem neuen Antrag des IV/TH beendet wurde und daher der ursprüngliche Antrag zurückgenommen wurde?
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HausH

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #9 am: 28. Dezember 2015, 17:09:04 »

 :hi:,

ja das ist möglich, nur ist mir eine Rücknahme des Antrages nicht bekannt...die Krankmeldung endete damals im Dez. 2014.

Wenn dem so wäre..dann fehlt hier der Beschluss der die Zusammenrechnung von Krankengeld und Rente legitimiert?

gruß HausH
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eidechse

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #10 am: 28. Dezember 2015, 17:30:05 »

Vielleicht nochmal in den Antrag vom 06.01.2015 gucken. Evtl. hat der IV in einem Nebensatz den Antrag zurückgenommen. Dann wäre klar, warum über den Antrag aus Dez. 2014 nicht mehr entschieden wurde.

Evtl. gibt es dazu auch ein gesondertes Schreiben des IV, das Sie z.B. übersehen haben, weil evtl. dem Antrag vom 06.01.2015 beigeheftet oder das Insolvenzgericht hat vergessen, es weiterzuleiten.

Wenn der Krankengeldbezug jedenfalls im Dezember 2014 geendet hat, dann scheint alles soweit in Ordnung zu sein. Der Beschluss, den Sie erhalten haben, betrifft dann aber nur die Zusammenrechnung von Rente und Arbeitseinkommen und nicht Krankengeld.

Sie scheinen ja jetzt wieder im Krankengeldbezug zu stehen bzw. zumindest für November scheint das der Fall zu sein. Offenbar haben Arbeitgeber und Rentenversicherer auch zutreffend nach der Beschlusslage keine Zusammenrechnung mit Krankengeld durchgeführt.

Stellt sich nur die Frage, ob Sie dem TH mitgeteilt haben, dass Sie ab November wieder im Krankengeldbezug stehen.
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HausH

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #11 am: 28. Dezember 2015, 17:50:26 »

 :hi:

mein TH hat sofort von mir eine Mitteilung erhalten das ich mich im Krankengeldbezug befinde.Ich habe kein weiteres Schreiben und auch keinen Nebensatz gefunden...mich wundert auch das der Antrag vom 4.12.2014 überhaupt nicht erwähnt wird im Beschluss...der Antrag vom 6.1.2015 wird jedoch erwähnt, auch in der Begründung geht man hier ins Detail.

Ich vermute der erste Antrag ist untergegangen...

gruß HausH
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eidechse

Re: Übersetzung eines gerichtlichen Beschlusses, wer kann helfen?
« Antwort #12 am: 29. Dezember 2015, 11:43:56 »

Wenn die Mitteilung über den wiedereingetretenen Krankengeldbezug erfolgt ist, dann haben Sie ja nichts zu befürchten. Warum über den Antrag aus Dezember 2014 nicht entschieden wurde, kann Ihnen dann auch erstmal egal sein.
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