Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: swordie am 01. Februar 2009, 18:08:06

Titel: §295 Abs. 2
Beitrag von: swordie am 01. Februar 2009, 18:08:06
Hallo nochmal,

Ich bin selbständig.

Wo kann ich erfragen wie hoch das Regel-Einkommen in meinem Beruf ist welches dann auch von allen(richter, TH u.s.w) anerkannt wird?

Damit ich weis was da auf mich zukommt.

Danke
Titel: Re: §295 Abs. 2
Beitrag von: paps am 01. Februar 2009, 18:48:00
Nun IHK/HK.
Statistisches landesamt.
Personalabteilungen gleichgelagerter Firmen.
Ev. Suchmaschinen

Wenn Sie ein Vergleichseinkommen ermittelt haben, sollten Sie dies sowohl dem Gericht als auch dem Th unter Nennung der Quellen vorschlagen und ihre mögliche Zahlung nennen.

Manche Rechtswissenschaftler vertreten auch die Meinung, dass sogar die Tabellengläubiger informiert sein müßten.