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Autor Thema: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt  (Gelesen 4170 mal)

geschieden1907

  • Gast
3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« am: 26. Juni 2016, 09:54:12 »

Hallo zusammen.

Folgende Situation. Bevor ich mich an meinen TH wende und ggf. wieder Wochen auf Antwort warte, hat ja vielleicht hier jemand eine passende Antwort parat.
Ich bin seit Anfang 2013 in der PI, habe also nun inzwischen 3,5 Jahre hinter mir. Bisher war ich Alleinverdiener, meine Frau konnte durch eine Umschulung kein eigenes Geld verdienen. Nun hat meine Frau die Umschulung erfolgreich abgeschlossen und möchte sich nun entsprechend bewerben.
Wie sieht es nun aber aus, wenn meine Frau nun ihr eigenes Geld verdient. Rechtlich bin ich ihr ja so oder so unterhaltspflichtig. Aber darf ich sie dann immer noch als unterhaltspflichtige Person angeben, wenn sie ihr eigenes Geld verdient?
Vom Gehalt wird sie aller Aussicht nach mit knapp 2800 Euro Bruttogehalt die neue Stelle beginnen, Steuerklasse 5. Mein Gehalt liegt inzwischen bei 5600 Euro Brutto, Steuerklasse 3.
Also, das Doppelte.
Bisher war die Situation immer so, dass ich sie über meine Krankenversicherung mit privatversichert habe, unter dem Strich also gut 1175 Euro an den TH (Pfändung) überwiesen habe.
Sobald sie ihr eigenes Gehalt verdient, fällt sie ja aus meiner Krankenkasse raus, ist sie leider automatisch gesetzlich versichert. Dann würde sich der Pfändungsbetrag auf über 1500 Euro pro Monat ändern, sofern ich sie immer noch als unterhaltsberechtigte Person mit angebe.
Wie sieht das aus? Kann hier jemand etwas dazu sagen?
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waldi

Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #1 am: 26. Juni 2016, 21:16:22 »

Ich nehme an, das Verfahren ist abgeschlossen.
Nach §295 besteht keine Notwendigkeit, dem TH unaufgefordert Mitteilung über die berufliche Veränderung bei der Gattin zu machen.
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Wandervogel

Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #2 am: 26. Juni 2016, 23:23:10 »

Wenn man es unter dem Aspekt des Familieneinkommens sieht, dann wächst dies sicher sehr viel weniger, als es ohne Insolvenz wäre. Der wegfallende Beitrag der PKV für die Frau wird wenigstens teilweise an den TH fallen, die auf Antrag des TH sicher als Unterhaltsberechtigte wegfallende Frau wird sich dann ebenfalls noch einmal deutlich bemerkbar machen.

Was Waldi schreibt ist zwar richtig, aber der wegfallende PKV-Beitrag für die Frau wird m.E. mitgeteilt werden müssen, und damit wird der TH doch mit der Nase darauf gestoßen, dass die Frau eigenes Einkommen hat. Ob es da wirklich viel Sinn macht, darauf zu warten, dass der TH selber merkt was los ist, ist die Frage. Es dauert ja noch eine ganze Weile, bis du nichts mehr mit ihm zu tun hast.
Gespeichert
 

waldi

Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #3 am: 27. Juni 2016, 09:59:45 »

Und da hier augenscheinlich nicht über den Arbeitgeber, sondern direkt an den TH abgeführt wird, ist entsprechende Mitteilung unerläßlich.
Gespeichert
 

Sannypless

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Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #4 am: 30. Juni 2016, 20:59:52 »

Hallo zusammen.

Folgende Situation. Bevor ich mich an meinen TH wende und ggf. wieder Wochen auf Antwort warte, hat ja vielleicht hier jemand eine passende Antwort parat.
Ich bin seit Anfang 2013 in der PI, habe also nun inzwischen 3,5 Jahre hinter mir. Bisher war ich Alleinverdiener, meine Frau konnte durch eine Umschulung kein eigenes Geld verdienen. Nun hat meine Frau die Umschulung erfolgreich abgeschlossen und möchte sich nun entsprechend bewerben.
Wie sieht es nun aber aus, wenn meine Frau nun ihr eigenes Geld verdient. Rechtlich bin ich ihr ja so oder so unterhaltspflichtig. Aber darf ich sie dann immer noch als unterhaltspflichtige Person angeben, wenn sie ihr eigenes Geld verdient?
Vom Gehalt wird sie aller Aussicht nach mit knapp 2800 Euro Bruttogehalt die neue Stelle beginnen, Steuerklasse 5. Mein Gehalt liegt inzwischen bei 5600 Euro Brutto, Steuerklasse 3.
Also, das Doppelte.
Bisher war die Situation immer so, dass ich sie über meine Krankenversicherung mit privatversichert habe, unter dem Strich also gut 1175 Euro an den TH (Pfändung) überwiesen habe.
Sobald sie ihr eigenes Gehalt verdient, fällt sie ja aus meiner Krankenkasse raus, ist sie leider automatisch gesetzlich versichert. Dann würde sich der Pfändungsbetrag auf über 1500 Euro pro Monat ändern, sofern ich sie immer noch als unterhaltsberechtigte Person mit angebe.
Wie sieht das aus? Kann hier jemand etwas dazu sagen?


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Sannypless

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Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #5 am: 30. Juni 2016, 21:03:06 »

Hallo zusammen.

Folgende Situation. Bevor ich mich an meinen TH wende und ggf. wieder Wochen auf Antwort warte, hat ja vielleicht hier jemand eine passende Antwort parat.
Ich bin seit Anfang 2013 in der PI, habe also nun inzwischen 3,5 Jahre hinter mir. Bisher war ich Alleinverdiener, meine Frau konnte durch eine Umschulung kein eigenes Geld verdienen. Nun hat meine Frau die Umschulung erfolgreich abgeschlossen und möchte sich nun entsprechend bewerben.
Wie sieht es nun aber aus, wenn meine Frau nun ihr eigenes Geld verdient. Rechtlich bin ich ihr ja so oder so unterhaltspflichtig. Aber darf ich sie dann immer noch als unterhaltspflichtige Person angeben, wenn sie ihr eigenes Geld verdient?
Vom Gehalt wird sie aller Aussicht nach mit knapp 2800 Euro Bruttogehalt die neue Stelle beginnen, Steuerklasse 5. Mein Gehalt liegt inzwischen bei 5600 Euro Brutto, Steuerklasse 3.
Also, das Doppelte.
Bisher war die Situation immer so, dass ich sie über meine Krankenversicherung mit privatversichert habe, unter dem Strich also gut 1175 Euro an den TH (Pfändung) überwiesen habe.
Sobald sie ihr eigenes Gehalt verdient, fällt sie ja aus meiner Krankenkasse raus, ist sie leider automatisch gesetzlich versichert. Dann würde sich der Pfändungsbetrag auf über 1500 Euro pro Monat ändern, sofern ich sie immer noch als unterhaltsberechtigte Person mit angebe.
Wie sieht das aus? Kann hier jemand etwas dazu sagen?


Diesen ähnlichen Fall hatten wir dieses Jahr im März  auch schon.
Ich war bis Januar selbst im Vollbezug eines Gehaltes und mein Mann befindet sich nach über 3 Jahren immer noch im eröffneten Verfahren.

Der TH meines Mannes hat nach §850 c den Antrag gestellt mich von der Unterhaltsverpflichtung abzuerkennen da ich ein eigenes Geld verdienen würde  .

Da ich seit Januar keinerlei eigenes Einkommen mehr habe und dies belegen konnte, bleibe ich in der Unterhaltsberechtigung erhalten.

Sollte ich mehr als 450 Euro im Monat verdienen wird automatisch bei meinem Mann mehr gepfändet da ich  ab 451 Euro nicht mehr als unterhaltsberechtig anerkannt werde und mein Mann auf den untersten Satz der zuständigen Pfändungstabelle reduziert wird.
Gibst du das Einkommen deiner Frau im Auskunfstersuchungsbogen ( jährlicher Tätigkeitsbericht ) nicht an kann dies ein Versagendsgrund innerhalb der Obliegenheitsverletzung ausgelegt werden.

Dies ist unser aktueller Stand März 2016 mit zugestelltem Gerichtsbeschluss
Gespeichert
 

Sannypless

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Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #6 am: 30. Juni 2016, 21:03:42 »

Diesen ähnlichen Fall hatten wir dieses Jahr im März  auch schon.
Ich war bis Januar selbst im Vollbezug eines Gehaltes und mein Mann befindet sich nach über 3 Jahren immer noch im eröffneten Verfahren.

Der TH meines Mannes hat nach §850 c den Antrag gestellt mich von der Unterhaltsverpflichtung abzuerkennen da ich ein eigenes Geld verdienen würde  .

Da ich seit Januar keinerlei eigenes Einkommen mehr habe und dies belegen konnte, bleibe ich in der Unterhaltsberechtigung erhalten.

Sollte ich mehr als 450 Euro im Monat verdienen wird automatisch bei meinem Mann mehr gepfändet da ich  ab 451 Euro nicht mehr als unterhaltsberechtig anerkannt werde und mein Mann auf den untersten Satz der zuständigen Pfändungstabelle reduziert wird.
Gibst du das Einkommen deiner Frau im Auskunfstersuchungsbogen ( jährlicher Tätigkeitsbericht ) nicht an kann dies ein Versagendsgrund innerhalb der Obliegenheitsverletzung ausgelegt werden.

Dies ist unser aktueller Stand März 2016 mit zugestelltem Gerichtsbeschluss
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Der_Alte

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Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #7 am: 19. Juli 2016, 23:23:36 »

Der Wegfall der PKV macht sich selbstverständlich in der Berechnung der pfändbaren Anteile bemerkbar. Aber das ist kein Grund, den Treuhänder / IV darüber zu informieren. Wenn er darüber fällt und einen entsprechenden Antrag stellt, wird das Gericht mit großer Wahrscheinlichkeit dem Antrag stattgeben. Letztlich ist es allerdings egal, denn das Einkommen wird ja nicht weniger als vor der Zeit, in der nur ein Einkommen zur Verfügung stand.
Für falsch halte ich es aber, an der Steuerklassenwahl 3/5 festzuhalten. Entweder man geht auf 4/4 oder besser noch auf 4/4Faktor. Denn durch die wenigen Steuern, die bei 3/5 gezahlt werden, kann es bei ungünstiger Konstellation zu einer Steuernachzahlung kommen, die ausschließlich selbst zu tragen ist. Außerdem sind die pfändbaren Anteile bei Steuerklasse 3 deutlich höher.
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geschieden1907

  • Gast
Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #8 am: 21. Juli 2016, 07:09:33 »

Um ganz sicher zu gehen, habe ich meinen TH mal angeschrieben, der mir auch bereits geantwortet hat.
Sollte also jemand in einer ähnlichen Situation sein, hier ein paar Infos.

Laut Aussage des TH wird die Ehefrau nicht mehr als unterhaltspflichtig anerkannt, sobald sie mehr als 450 Euro verdient. Wie es auch schon @Sannypless richtig schrieb. Der Wegfall der privaten KV ist ohnehin keine Rede wert, führt ja so oder so zu einer höheren Pfändung.
Wichtig ist aber vor allem, dass ein Wechsel einer Steuerklasse UNTERSAGT ist, sofern der Gläubiger dadurch Nachteile zieht. Wenn also als Beispiel ein Ehepaar die Klasse 3/5 hat und durch den Wegfall der Unterhaltspflicht der Ehefrau in die Klasse 4/4 wechseln will und der Gläubiger dadurch auch nur 1 Euro weniger Pfändungsbeitrag bekommt, kann das zu einem Versagen der RSB führen.
Ähnlich schrieb es ja auch @Der Alte.
Im Klartext: Entweder man "lebt" für den Rest der Laufzeit der Wohlverhaltensphase damit, oder die Frau geht solange bis max. 450 Euro arbeiten. Denn rein rechnerisch ergibt sich selbst bei einem Vollzeitjob der Ehefrau und einer als Beispiel 38 Stundenwoche und der oben genannten Konstellation (Einkommen, Steuerklassen, Krankenkasse..) maximal 150-200 Euro Mehreinkommen zu einem 450 Euro Job.

 :dntknw:
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Der_Alte

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Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #9 am: 21. Juli 2016, 14:09:54 »

Die Aussage des Treuhänders halte ich für teilweise fraglich. Ab welcher Höhe ein Gericht die Unterhaltsberechtigung teilweise oder ganz verneint, liegt immer in einer Einzelfallentscheidung. Der Grundsatz ist, dass das Einkommen eine gewisse Größe (in der Regel 20 bis 50 %) über dem Sozialhilfesatz liegen muss, bevor eine Unterhaltsberechtigung entfällt. Da der Sozialhilfesatz mittlerweile gestiegen ist, dürfte 450 € wohl kaum mehr eine vertretbare Richtgröße sein.
Ein Steuerklassenwechsel muss gerechtfertigt sein, d.h. die Interessen des Schuldners und der Gläubiger sind regelmäßig gegeneinander abzuwägen. Muss der Schuldner aufgrund einer Erwerbstätigkeit der Ehefrau in der bisherigen Steuerklassenkombination mit einer erheblichen Steuernachforderung rechnen, kann damit ein berechtigtes Interesse für den Steuerklassenwechsel liegen. In solch einem Fall müssen die Gläubiger verzichten, ohne dass es ein Versagensgrund darstellt.
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Wandervogel

Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #10 am: 21. Juli 2016, 15:04:46 »

Wenn der TH das mit dem Steuerklassenwechsel so gesagt haben sollte, dann könnte man auch sagen, dass es so gesagt schlicht falsch ist. Es ist das Recht des Schuldners, seine Steuerklasse so zu wählen, wie ihm zumute ist. Er muss allerdings die Folgen tragen. D.h. dann, wenn die Gläubiger dadurch benachteiligt werden, könnte dies die RSB gefährden. Keinesfalls aber kann der Insolaner daran gehindert werden seine Steuerklasse so zu wählen, dass seine jährliche Steuerschuld und die Vorauszahlungen so weit wie möglich übereinstimmen. Wenn im Idealfall durch die Wahl einer Steuerklasse das Ergebnis der Steuererklärung null Nachzahlung bzw. Erstattung ist, dann ist es natürlich in Ordnung, diese Steuerklasse zu wählen.

Zu beachten ist natürlich, dass sich dies auf die aufgeteilte Steuerschuld beziehen muss, für jeden Ehepartner also separat geguckt werden muss.
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Feuerwald

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Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #11 am: 22. Juli 2016, 17:26:55 »

Der Bundesgerichtshof meint dazu:

Wählt der verheiratete Schuldner ohne einen sachlichen Grund die Steuerklasse V, kann dies einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit darstellen. (BGH, Beschluss vom 5. 3. 2009 – IX ZB 2/07; LG Wuppertal (lexetius.com/2009,418)
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

geschieden1907

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Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #12 am: 17. August 2016, 13:28:20 »

Ich muss leider noch mal auf das Thema zurückkommen. Vielleicht hat ja jemand schon in dieser Situation gesteckt, bzw. vielleicht gibt es hier jemanden, der ggf. ein Urteil dazu parat hat.

Meine Frau und ich haben einen Steuerberater besucht, der uns mitteilte, dass die bisherige Steuerklasse 3/5 für uns fatal wäre. Durch das Einkommen meiner Frau bedeutet das für uns eine erhebliche Steuernachzahlung am Jahresende. Jedes Jahr.
Darum hat er uns dringend empfohlen, dass wir in die Klasse 4/4 wechseln. Leider bekomme ich von meinem TH bisher keine Antwort. Denn ich hatte meinen TH um Einverständnis gebeten, diesem Steuerklassenwechsel zuzustimmen. Ich möchte auch meinen TH nicht umgehend und mich direkt an das AG wenden, um dann ggf. wieder die Antwort zu bekommen "wenden sie sich doch bitte an ihren TH".. so würde ich mich im Kreis drehen.
Und letztendlich möchte ich auf keinen Fall meine RSB gefährden. Dennoch sehe ich es als nicht zumutbar an, in dieser Steuerklasse zu bleiben. Denn erstens fällt mit dem Einkommen meiner Frau auch die Unterhaltspflicht für eine Person weg, so dass der Pfändungsbetrag schon mal enorm ansteigt, weiterhin hat meine Frau durch die Steuerklasse 5 selbst viele Nachteile, weil das Nettoeinkommen viel niedriger ist und am Ende müssen wir dann noch Steuern nachzahlen? So oder so bekommt der Gläubiger, bzw. der TH erheblich mehr, als jetzt, also an Pfändungsbeitrag. Natürlich auch mit der StKl 4/4.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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eidechse

Re: 3,5 Jahre WVP / Ehefrau eigenes Gehalt
« Antwort #13 am: 18. August 2016, 10:54:56 »

Für die Steuerklassenwahl ist der Schuldner selbst zuständig und verantwortlich.

Der TH kann da rein rechtlich keine Freizeichnung erteilen. Der TH ist ja nicht derjenige, der Versagungsanträge für die RSB aus derlei Gründen stellen könnte und er entscheidet nicht darüber. Die Steuerklassenwahl muss daher der Schuldner sozusagen auf eigenes Risiko durchführen.

Das Vermeiden von Steuernachzahlungen aufgrund geänderter Verhältnisse ist m. E. ein legitimer Grund für den Wechsel der Steuerklassen und ein Versagungsantrag dürfte nicht durch gehen. Die sollten sich die Einschätzung des Steuerberaters im Hinblick auf die Steuernachzahlung bei Steuerklassenwahl III/V schriftlich geben lassen.
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