Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: KarlPaul am 01. Juli 2014, 08:27:11

Titel: 3. Job selbstständig
Beitrag von: KarlPaul am 01. Juli 2014, 08:27:11
Aktuell habe ich eine Hauptjob und einen Minijob als Nebenjob. Beide wird zusammengelegt und es ergibt sich manchmal ein kleines pfändbares Einkommen, da der Minijob in der Höhe etwas schwankt.
Da im Minijob ab Herbst-Frühjahr weniger zutun sein wird, es ist Saisongeschäft, habe ich ein Angebot als Nachhilfelehrer ab dem neuen Schuljahr bekommen. Wird auf 1 oder 2 Unterrichtseinheiten die Woche am Nachmittag hinauslaufen. Was mich stört ist das es selbstständig wäre.
Was soll ich für den TH ersatzweise ansetzen? Praktisch wäre es netto noch einmal so viel wie 1/3 Minijob, wenn überhaupt.  
Oder soll ich es besser ins nächste Jahr verschieben bis ich hoffentlich durch sein werde?
Titel: Re: 3. Job selbstständig
Beitrag von: KarlPaul am 24. September 2014, 09:59:58
Hat niemand eine Idee?
Nachdem die Sommerferien dazwischenkamen könnte ich ab Oktober den ersten Schüler
betreuen. Wenn ich nur eine Idee hätte was ich dem TH hier schreiben kann als
was das diese selbstständige Tätigkeit zählen würde???
Pro Schüler geht es um weniger als 100 € Bruttohonorar pro Monat.
Und für mehr als 2 Schüler hätte ich keine Zeit.