Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: lissi805 am 02. Juni 2012, 16:23:09

Titel: 3 WVP und nun meldet sich ein Gläubiger und droht
Beitrag von: lissi805 am 02. Juni 2012, 16:23:09
Hallo ,

ich bin im3.jahr der WVP . Nun bekam ich einen Brief ,in dem mein größter
Gläubiger  mir droht , Geld möchte.
Er schrieb weiter , er könnte dies bis zu 30 Jahren vollstrecken .
Dieser Gläubiger wurde in die Inso-tabelle aufgenommen ,hat aber nicht reagiert
und auch die Forderung nicht an gemeldet.
Schlusstermin war schon lange. Habe auch das 1.mal nach 3 Jahren wieder was von dem gehört.

Meine Fragen:
Was passiert mit diesen Schulden ?
Kann mir dadurch die RSB versagt werden ?
Es gibt noch keinen Titel auf diese Schulden , kann er jetzt noch einen erwirken ?


gruß  lissi
Titel: Re: 3 WVP und nun meldet sich ein Gläubiger und droht
Beitrag von: Yorkiefan am 02. Juni 2012, 17:08:49
Hallo lissi!

Gib das Schreiben von deinem Gläubiger deinem Treuhänder , wirkt wahre Wunder wenn Gläubiger von diesen Post bekommen.Wichtig ist das du keinen Cent an den Gläubiger bezahlst,den das wäre ein Sondervorteil (§ 295 InsO ) ihm gegenüber und würde die RSB gefährden!
Zitat
Auf Grund des insolvenzrechtlichen Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
in das Vermögen des Schuldners zu Gunsten einzelner Insolvenzgläubiger
ab dem Tage der Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Gleichzeitig ist es dem Schuldner untersagt, auch nur die teilweise Befriedigung einzelner
Insolvenzgläubiger zu bewirken.
Mir scheint das  erst jetzt dein Gläubiger aufgewacht ist...
Aber keine Angst die Schulden sind miterfasst und sind bei erfolgreicher Restschuldbefreiung Geschichte ,ebenso erwirkte Titel. RSB kann dir deswegen nicht versagt werden.

Gruß Yorkiefan
Titel: Re: 3 WVP und nun meldet sich ein Gläubiger und droht
Beitrag von: Der_Alte am 02. Juni 2012, 22:46:10
Das Zitat ist hier fehlerhaft, denn es ist nicht mehr das eröffnete Verfahren, sondern die WVP. Jetzt dürfen sonstige Gläubiger (Neusschulden) wieder pfänden, allerdings nicht in das Gehalt. Für Insolvenzgläubiger gilt weiterhin, dass sie wegen einer Insolvenzforderung nicht pfänden dürfen (§ 294 InsO)

Der Gläubiger hat natürlich Recht, dass er weiterhin 30 Jahre pfänden könnte, wenn er denn einen Titel hätte. Er könnte jetzt sogar noch die Forderung enklagen, allerdings hilft ihm das auch nicht, weil es eine von der RSB erfasste Insolvenzforderung bleibt. Egal, was er macht, er hat wohl schlicht Pech gehabt.
Durch die erteilte RSB sind die Schulden nicht weg, sondern der Schuldner kann sich gegen eine Vollstreckung mit Vollstreckungsabwehrklage und dem Argument der erteilten RSB wehren (und gewinnt die Klage selbstredend).
Da der Gläubiger nicht zur Tabelle angemeldet hat kann er auch keinen Versagensantrag stellen.

Schreiben an den Treuhänder weiterleiten, vielleicht schreibt er den Gläubiger entspechend an. Ansonst auf die Drohung einfach nicht reagieren.
Titel: Re: 3 WVP und nun meldet sich ein Gläubiger und droht
Beitrag von: lissi805 am 03. Juni 2012, 16:26:05
Vielen Dank für die schnellen  Antworten .
ich werde morgen mal den TH informieren.

gruß  lisis