Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Corinna76 am 14. Juni 2009, 07:04:24

Titel: 400 € Basis in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Corinna76 am 14. Juni 2009, 07:04:24
Hallo zusammen,

ich bin nun seit März 2009 in der WVP und arbeite in einem Sonnenstudio angemeldet auf 100€!

Nun meine Frage muss ich komplett die 100€ an meinen TH abführen oder darf ich es behalten?

Ich habe mal gehört das man 50% von einer 400 € Beschäftigung behalten darf, ansonsten lohnt es sich ja nicht
noch zusätzlich etwas zu tun!

Zur Info: ich mache im  moment eine Integrationsmassnahme durch die Rentenversicherung und muss künftig 18€ davon abführen!

Glg Corinna
Titel: Re: 400 € Basis in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: paps am 14. Juni 2009, 16:25:40
Im Allgemeinen wird bei einem Nebenjob die Mehrarbeistklausel zu Grunde gelegt, wenn die Haupttätigkeit ein Vollzeitjob ist.
Ansonsten wird der Nettoertrag voll zu den anderen Einkünften dazu gerechnet.
Titel: Re: 400 € Basis in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: Besorgt am 17. Juni 2009, 14:38:27
@Paps,

darf ich etwas noch dazu fragen? 

Wenn Person A eine "Rente" (egal welche , Hinterbl. Erwerbsunfäh. oder Altersrente) bekommt , wird dann der 400€ Job als normal Gehalt angerechnet?

Du sagts als Nebenjob wird die Mehrarbeitsklausel zu Grunde gelegt, wie sieht diese Klause aus?

LG Besorgt
Titel: Re: 400 € Basis in der Wohlverhaltensphase
Beitrag von: paps am 18. Juni 2009, 17:07:08
theoretisch könnte auch mit Renten zusammengerechnet werden.
Allerdings dann nicht als Mehrarbeit.

Mehrarbeit ist zu 50% des Bruttowertes unpfänbar.