Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Corinna76 am 14. Juni 2009, 07:04:24
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Hallo zusammen,
ich bin nun seit März 2009 in der WVP und arbeite in einem Sonnenstudio angemeldet auf 100€!
Nun meine Frage muss ich komplett die 100€ an meinen TH abführen oder darf ich es behalten?
Ich habe mal gehört das man 50% von einer 400 € Beschäftigung behalten darf, ansonsten lohnt es sich ja nicht
noch zusätzlich etwas zu tun!
Zur Info: ich mache im moment eine Integrationsmassnahme durch die Rentenversicherung und muss künftig 18€ davon abführen!
Glg Corinna
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Im Allgemeinen wird bei einem Nebenjob die Mehrarbeistklausel zu Grunde gelegt, wenn die Haupttätigkeit ein Vollzeitjob ist.
Ansonsten wird der Nettoertrag voll zu den anderen Einkünften dazu gerechnet.
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@Paps,
darf ich etwas noch dazu fragen?
Wenn Person A eine "Rente" (egal welche , Hinterbl. Erwerbsunfäh. oder Altersrente) bekommt , wird dann der 400€ Job als normal Gehalt angerechnet?
Du sagts als Nebenjob wird die Mehrarbeitsklausel zu Grunde gelegt, wie sieht diese Klause aus?
LG Besorgt
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theoretisch könnte auch mit Renten zusammengerechnet werden.
Allerdings dann nicht als Mehrarbeit.
Mehrarbeit ist zu 50% des Bruttowertes unpfänbar.