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Autor Thema: §850 a und §850i, Zuviel bezahltes Geld an TH rückholbar?  (Gelesen 2103 mal)

TotalBanane

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Hallo,

habe 2 Fragen:
1. Meine nach Kündigung zugesprochene Abfindung von 2500 Euro wurde von meiner Firma an den TH ausbezahlt (nach dessen Forderung) Ich habe Antrag gestellt nach §850 i (meine Argumente: Unterhaltspflichtige Tochter und notwendiger PKW Kauf um überhaupt neuen Job zu finden). Der TH will trotzdem alles. Ich soll nun nochmals Stellungnahme ans Insogericht abgeben. Meine Frage: Wenn das Gericht sich gegen mich entscheidet und alles dem TH belässt, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich dann?  (Sozialgericht?)

2. Bei meiner Recherche wg. oben, habe ich mir mal die Kommentare auf dejur.de zu §850a-l durchgelesen und festgestellt, dass ich 50% meiner Überstuneden nicht hätte anrechnen müssen, habe das aber unwissentlich getan und abgeführt. (es waren 1800 Euro) vorher auch paarmal so gewesen. Meine Frage: Kann ich die zuviel bezahlten Beiträge zurückfordern? Der TH erhält zu jeder Zahlung den Gehaltsnachweis. Das der sich nicht meldet, kann ich mir denken.. für gutheissen aber bestimmt nicht.

Danke für eure Antworten. Ich hoffe auch dass sich neu Betroffene viel mehr als ich, die rechtliche Seite ansieht. Einiges im Insolvenzrecht ist klipp und klar geklärt, vieles aber schwammig und unklar. Nichtwissen wird bestraft, also besser reinknien, auch wenn ihr sicher ganz andere Sorgen habt und auch keine Juristen seid.
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JO
 

Insokalle

Re: §850 a und §850i, Zuviel bezahltes Geld an TH rückholbar?
« Antwort #1 am: 01. Mai 2012, 11:48:30 »

dass ich 50% meiner Überstuneden nicht hätte anrechnen müssen, habe das aber unwissentlich getan und abgeführt. (es waren 1800 Euro) vorher auch paarmal so gewesen.

- verstehe ich nicht, haben Sie das pfändbare Einkommen selbst berechnet und abgeführt? Und wieso bekommt der TH dann aber die Abfindung?

Gegen einen abgelehneten Antrag auf § 850i können Sie Rechtsmittel einlegen.
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TotalBanane

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Re: §850 a und §850i, Zuviel bezahltes Geld an TH rückholbar?
« Antwort #2 am: 01. Mai 2012, 13:25:13 »

Ja, etwas missverständlich vielleicht. Also von der Abfindung hat er den Nettoanteil ausgezahlt bekommen von der Firma. Hier habe ich Antrag nac §850 gestellt, der noch nicht abschließend beantwortet ist.

Bei den Überstunden geht es um 2-3 Überstundenbeträge, die ich nicht herausgerechnet habe (50%), mangels Wissen. Ich habe den gesamten Nettobetrag genommen und nach der Insoliste überwiesen. Also zuviel bezahlt. Meine Frage war ob ich das nachträglich zurückfordern kann.
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JO
 

Insokalle

Re: §850 a und §850i, Zuviel bezahltes Geld an TH rückholbar?
« Antwort #3 am: 01. Mai 2012, 15:38:07 »

Also, ich halte das für möglich. Von wem sollten Sie es sonst bekommen?
Wenn der zuviel gezahlte Betrag andererseits für die Verfahrenskosten Verwendung findet, wäre das ja auch nicht so schlecht.
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