Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sinagirl am 01. Januar 2013, 20:25:26

Titel: §850a ZPO Pfändungsfreie Einnahmen
Beitrag von: sinagirl am 01. Januar 2013, 20:25:26
Folgende Frage zu §850a ZPO was heißt soweit Sie den Rahmen des üblichen nicht übersteigt.?
Mein Arbeitgeber zahlt mir  Auf Grund des guten Betriebsergebnisses einmal im Jahr eine Sonderzahlung aus, diese ist im Tarif nicht vereinbart und wird freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt.würde diese Zahlung auch zu § 850a ZPO gehören?
vielen dank.