Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Loenchen1972 am 17. Februar 2009, 11:36:05

Titel: Ab dem 30.03 in der WVP
Beitrag von: Loenchen1972 am 17. Februar 2009, 11:36:05
Huhuuu  :cheesy:

Habe heute Post vom Gericht bekommen. Bin ab dem 30.03 in der WVP. Was wird sich für mich ändern ab diesen Tag????? Darf man jetzt Fahrzeuge auf seinen Namen anmelden? Wie sieht es mit der Vermögenswirksame Leistung vom Arbeitgeber aus?
LG Ilona
Titel: Re: Ab dem 30.03 in der WVP
Beitrag von: paps am 17. Februar 2009, 20:25:35
Wie können Beschlüsse in die Zukunft gefasst sein?

Angenommen, dass verfahren ist nach §200 InsO aufgehoben und die RSb angekündigt, können Sie ein Auto auf sich zulassen und ihre VWL auch wieder gewinnbringend anlegen.

Titel: Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: silkebill am 03. März 2009, 13:09:05
Hallo,
Insolvenzverfahren wurde im Okt.08 eröffnet.Wann beginnt eigentlich die Wohlverhaltensperiode?
Danke!
LG
Silke
Titel: Re: Ab dem 30.03 in der WVP
Beitrag von: paps am 03. März 2009, 19:21:54
Wenn der Sclußtermin war, folgt die Verteilung der Masse.
Danach kann das verfahren nach §200 InsO aufgehoben werden und die RSB wird angekündigt.
Ist dies alles geschehen, sind sie in der WVP.

In aller Regel ist dies in 6-18 Monaten nach Eröffnung.