Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bmw am 30. Oktober 2009, 15:13:25

Titel: Abfindung
Beitrag von: bmw am 30. Oktober 2009, 15:13:25
Guten tag,

Nachdem ich mir hier schon etwas durchgelesen habe, sind denoch ein paar fragen offen.
Ich befinde mich seit zweieinhalb Jahren in der Wohlverhaltensphase .

Da ich vor kurzen Betriebsbedingt gekündigt wurde und ich Gerichtlich gegen diese Kündigung vorgegangen bin, wurde im rahmen des Güte Termins eine Abfindung ausgehandelt.

Was ich jetzt so gelesen habe geht die Gesamt summe z.H des Th über.
Da es als Arbeitseinkommen gerechnet wird.

Wenn es aber so gerechnet wird, habe ich da nicht Anspruch auf einen unpfändbaren betrag??


Mfg
BMW

Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 30. Oktober 2009, 15:24:01
Hast Du schon nen neuen Job ?

Wenn nicht kannst Du  beim Insolvenzgericht auf Antrag einen Teil der Abfindung als unpfändbar erklären lassen.

Das geht über einen bestimmten Zeitraum.....bei einem Inso- Kameraden von mir wurde für 1 Jahr die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und dem letzten Netto gewährt......

Der Th musste das dann auf Anordnung vom Gericht  mönatlich an ihn überweisen.

Die Frage hatte ich mir auch gestellt. Stand auch kurz vor der Entlassung.

Den Zeitraum bestimmt aber letztlich das Gericht und kann variieren.

Ich würde mir damit nicht zu viel Zeit lassen den Antrag zu stellen.

Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 30. Oktober 2009, 15:33:49
danke für deine Antwort.

Nein habe ich leider noch nicht.

also hab ich das doch richtig verstanden das ich die gesamte Abfindung abgeben muss!? das leuchtet mir aber nicht ganz ein.
Da es ja heißt das es als Arbeitsentgelt betrachtet wird. Und dem zu folge, müssten Dann doch nur der Pfändbare betrag abgegeben werden.

das mit dem Antrag bei Gericht habe ich gelesen.
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 30. Oktober 2009, 15:36:47
Nein,

Abfindungen haben nichts mit dem Monatsgehalt zu tun...wandert komplett in den Th-Rachen...... :fuchsteufelswild:


Das mit den Abfindungen ist in der Inso und WVP ganz klar geregelt----
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 30. Oktober 2009, 16:01:01
Das ist ja ma eine bescheidene Regelung.
Der Lohnsteuerjahresausgleich bleibt einem in der WVP
Ein Lotto Gewinn bleibt einem.
Aber wenn jemand den Arbeitsplatz verliert und man eh schon Finanzielle Einbußen hat, muss mans abgeben.

Das soll mal einer verstehen.

Wo kann ich das den genau nachlessen??


Habe hier im Forum ein Musterschreiben gefunden. Jedoch werde ich da nicht ganz schlau draus. Einerseits wird geschrieben das, das Gericht den Zeitraum und die Höhe festsetzt. Andererseits soll man in dem schreiben bereits eine summe und den Zeitraum eintragen.

wieso überweisst der Th das geld dan monatlich?? dachte man bekommt die gesammte summe.
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 30. Oktober 2009, 16:38:32
schau mal hier:

http://www.brennecke-partner.de/1962/Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Arbeitsrecht

Der Th überweist Ihm das monatlich.....mehr weiss ich auch nicht :dntknw:
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 30. Oktober 2009, 16:46:15
danke für den link. werde jetzt erst ma abwarten bis ich das geld aufn konto hab. da der Gütetermin gestern erst gewessen ist. wirds wohl noch eine weille dauern.

ich hätte da jetzt noch ne frage. und hoffe die wirt jetzt nicht falsch verstanden.

Wie bekommt ein TH eigentlich von einer gezahlten abfindung was mit, wenn man ihn darüber nicht in kentniss setzt???
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 30. Oktober 2009, 17:18:52
Wie bekommt ein TH eigentlich von einer gezahlten abfindung was mit, wenn man ihn darüber nicht in kentniss setzt???


<<< na wenn der AG es ihm überweist.....was er ja muss

Mach Dich locker...das Geld ist weg.

Stell nen Antrag und dann bekommst du`n  Teil....besser als in die hohle Hand gesch....  :wink:
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 30. Oktober 2009, 17:20:52
die zahlungen laufen über mich. mein ehemaliger AG weiss nichts von meiner Inso.
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 30. Oktober 2009, 17:27:24
Musst Du nicht regelmässig Deine Abrechnungen vorlegen ?


Also ich würde es in jedem Fall angeben.........wäre sonst fatal so kurz vorm Klo wenn er das erfährt und du hast es nicht angezeigt..... :wink:

Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 30. Oktober 2009, 17:32:04
habe jeden monat meine Gehaltsabrechnung hin geschickt.
da es jetzt aber keine mehr giebt kann ich ihm auch nichts mehr schicken. wie gesagt es ist ne algemeine frage zu meinem verständniss wie der ablauf is.werde es auf jeden fall mitteilen. es interrssiert mich nur wie er das mitbekommen sollte.
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 30. Oktober 2009, 17:37:38
Er könnte den AG anschreiben ob es eine Abfindungszahlung bei der Kündigung gab wenn betriebsbedingt....blöd sind die ja auch nich

Dann stehste da im kurzen Hemd.... :whistle:
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 30. Oktober 2009, 17:48:10
wie gesagt angeben werde ichs so oder so. den antrag werde ich auch stellen. dreisst finde ich es trotzdem. da wie schon erwähnt einem z.B. ein Lotto gewinn bleibt aber eine abfindung soll man hergeben.  :nono: :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: paps am 30. Oktober 2009, 21:32:01
Wenn das Geld an Sie geht und Sie bereits die Höhe wissen, stellen Sie einen Eilantrag beim Gericht.
Mein(?) Musterschreiben haben Sie ja schon gefunden.
Gehen Sie davon aus, dass Sie 12 Monate arbeitslos sein werden.
Ist in Ihrer Gegend in Ihrem Beruf keine Aussicht auf baldige Einstellung, könnte man mit Bestätigung des Arbeitsamtes wegen "Schwer vermittelbar" auch noch ein Jahr ALG2 dranhängen.
Lassen Sie sich die Differenz zwischen ALG1/2 und bisherigem Netto freistellen.
Legen Sie das Geld auf ein Tagesgeldkonto.
Nach Entscheidung des Gerichts überweisen Sie den nicht freigestellten Betrag auf das Anderkonto.
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: ThoFa am 31. Oktober 2009, 10:48:11
Hallo,

ich hätte da jetzt noch ne frage. und hoffe die wirt jetzt nicht falsch verstanden.

wie hoch sind die Schulden, die Sie durch die RSB "erlassen" bekommen und wie hoch die Abfindung?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 31. Oktober 2009, 15:49:08
Hallo Paps,

Danke für ihre Antwort.

Ich kenne nur die Brutto Höhe. Über das herauskommende Netto kann ich nur durch die zahlreichen Rechner im Netz spekulieren. Da diese nie 100% genau sind. Da der Güte Termin erst vor ein paar tagen gewesen ist, habe ich auch noch kein Urteil  zu geschickt bekommen. Dieses werde ich aber wahrscheinlich für den Antrag brauchen.!?

Wird wird Berechet, vor oder nach Abzug der Pfändung ?

Welche unterlagen müssen bei Gericht mit abgegeben werden??
Aktueller ALG Bescheid?
Letzte Gehaltsabrechnung (3 Monate)

Wie verhält es sich wenn ich bei der Berechnung auf eine höhere summe komme als die Abfindung tatsächlich ist??


mfg
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: Scarlett am 31. Oktober 2009, 20:54:00
Wenn das Geld an Sie geht und Sie bereits die Höhe wissen, stellen Sie einen Eilantrag beim Gericht.
Mein(?) Musterschreiben haben Sie ja schon gefunden.
Gehen Sie davon aus, dass Sie 12 Monate arbeitslos sein werden.
Ist in Ihrer Gegend in Ihrem Beruf keine Aussicht auf baldige Einstellung, könnte man mit Bestätigung des Arbeitsamtes wegen "Schwer vermittelbar" auch noch ein Jahr ALG2 dranhängen.
Lassen Sie sich die Differenz zwischen ALG1/2 und bisherigem Netto freistellen.
Legen Sie das Geld auf ein Tagesgeldkonto.
Nach Entscheidung des Gerichts überweisen Sie den nicht freigestellten Betrag auf das Anderkonto.

Wie sieht das mit ALG oder Hartz denn überhaupt aus, wenn man Abfindungen bekommt???? Verwirkt man da nicht Ansprüche, je nachdem wie dann die Kündigung wirklich lautet????

Wenn dann der TH bzw. IV die Abfindung bekommt und man keine soziale Absicherung hat genau wegen der Abfindung wäre ja total blöd????
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 02. November 2009, 14:56:36
,,,was ist denn eigentlich wenn das Gericht einem das Geld in der Arbeitslosigkeit für 12 Monate freigegeben hat und nach 4 Monaten ein Job gfunden wird ?

Zurückzahlen ?
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 24. November 2009, 14:13:35
Guten Tag,

Nach telefonischer Rücksprache mit dem Insolvenz Gericht wurde mir von dessen  mitgeteilt, das es immer nur eine Einzelfall entscheidung sei.

 Und dem antrag in der Regel nur Dann stattgegeben wird wenn ich nach meinen ausgaben, unter den Harz 4 schnitt kämme.

Bezüglich der unterlagen wurde mir mitgeteilt, das sie

1. eine Aufstellung meiner Monatlichen ausgaben benötigen
2. einen aktuellen ALG1 Bescheid


Auf meine frage hin ob ich den vorab in den Antrag schon eine Summe x eintragen soll welche ich als unpfändbar frei bekommen möchte, meinten Er nur - „“ „““““JA -

Jedoch meinte er, das ich nicht die Berechnung nehmen kann wie sie hier im Forum
Geschrieben wurde. Also die Differenz zwischen ALG und Arbeitseinkommen x 6 oder 12 Monate.

Meine frage hierzu:

Wie soll ich es den Dann berechnen.???



Mfg
BMW

Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 24. November 2009, 15:51:27
Differenz zwischen letztem Netto und ALG I

Das x 12............
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 24. November 2009, 16:03:27
Differenz zwischen letztem Netto und ALG I

Das x 12............

wie ich oben geschrieben habe, soll/kann man diese berechnung nicht nehmen. zumindest laut dem Insolvenzgericht.
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 24. November 2009, 16:43:06
Dann ist mir das neu....

Dann schreib halt nen Betrag x rein...weiss ja nicht was Du bekommen hast an Abfindung
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 24. November 2009, 16:44:56
Guckst Du hier:


http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/abfindung.htm
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 26. November 2009, 12:52:17
Hallo
Danke für die Antwort. So habe heute endlich meine Abrechnung bekommen. Wen ich die Differenz zwischen ALG1 und meinem vorherigen Netto nehme x12 komme ich auf eine wesendlich höhere summe als was bei der Abfindung rausgekommen ist. Wie sieht es damit aus, kann ich die Berechnung so an das Gericht schicken oder sollte ich es anders berechnen??


mfg
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 26. November 2009, 14:48:14
Schicke es einfach mal so hin....berichte mal wie es ausgegangen ist...ich will das auch machen im nächsten Jahr.....bekomme auch einiges an Abfindung.... :cry:
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 26. November 2009, 14:53:30
berichten werde ich auf jeden fall. jedoch is meine frage nicht wirklich beantwortet!!!
möchte bevor ich das abschicke schon genau infos ob es egal ist wen meine berechnung höher is als die abfindung?
und wie wird genau berechnet. nach abzug des pfändbaren betrages vom Lohn oder ohne???
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 26. November 2009, 17:28:22
kann mir den keiner was genaueres dazu sagen???
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: rookie am 26. November 2009, 17:45:34
Die Berechnung kann auch höher sein...abgezogen bekommst du sowieso was...lieber gleich mehr ansetzen....

Was andres mache ich auch nicht wenn es soweit ist.... :thumbup:
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 28. Januar 2010, 23:13:58
so wollte ma kurz berichten was jetzt rausgekommen ist.
sagen wirs mal kurz und knapp nicht besonders viel.

berechnung laut gericht ist. differenz zwischen ALG1 und der untersten pfändungsgrenze mal 4.

wie siehts mit dem urteil aus. kann man da wiederspruch einlegen??
da mir die ganze sache sehr wenig erscheind. da hier immer die reder gewessen ist, das man vom vorherigem netto ausgehen soll/muss.

mfg
bmw
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: paps am 29. Januar 2010, 17:43:26
kommt darauf an, welcher Art das "Urteil" ist.

Beschluß mit Rechtsbehelfsbelehrung?
Titel: Re: Abfindung
Beitrag von: bmw am 29. Januar 2010, 20:13:29
keine belehrung dabei gewessen.