Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: flipper8870 am 22. Oktober 2011, 10:33:26
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Hallo,
befinde mich seit jan. 2010 in der wohlverhaltensphase. Im Juni 2010 bekam ich nach Kündigungsschutzklage eine Abfindung in Höhe von 5000,00€, welche ich abzüglich der Gerichtskosten abgetreten habe. Nun wurde ich aufgefordert meine Einkommensteuererklärung zu machen und muß im Ergebnis 300.00€ nachzahlen.
Die Summe bezieht sich auf die Abfindung. Kann ich die 300,00€ zurückerstattet bekommen? Eigentlich bezieht sich die Pfändung doch auf die Nettoeinkünfte-gilt dies auch bei einer Abfindung?
L.G. Flipper
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Die 300€ müssen Sie nachzahlen.