Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: gerke am 24. Juni 2008, 23:20:39
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Hallo zusammen,
ich brauche Informationen zu Abfindungen, die nach Auflösung eines festen Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.
Privat-Insolvenz wurde eröffnet am 06.06.2005
Aufhebung des IV am 29.05.2008
Jetzt folgt die Wohlverhaltensphase und endet am 06.06.2011.
Das Arbeitsverhältnis wurde zum 30.04.2008 aufgelöst. Eine mir zustehende Abfindung wurde, abgesehen von einem kleinen Betrag, zum 01.05.2008 an den Vermögensverwalter überwiesen.
Da ich in den nächsten Monaten kein geregeltes Einkommen habe, ergibt sich die Frage, ob oder wieviel mir von der Abfindung wirklich zusteht. Vom Gericht bekomme ich vorgerechnet, dass mir monatlich ein Betrag von ca. 2.600 € zusteht (drei Unterhaltsberechtigte). Der Vermögensverwalter hat bei einem persönlichen Termin das gleiche ausgerechnet.
Zum 01.06.2008 kam dann eine Teilzahlung. Wir haben jetzt Ende Juni (!) und noch immer lässt die Restzahlung auf sich warten.
Habe ich eine Möglichkeit, eine Verfügung gegen den V-Verwalter beim AG zu erwirken?
Und wieso sagte er mir, wenn die Abfindung einen Monat später gezahlt worden wäre (also nach Abschluss des Verfahrens), hätte ich die Abfindung auf mein Konto bekommen???
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
MfG
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Hallo,
Hallo,
die Abfindung ist zunächst voll pfändbar.
Sie müssen einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihnen das ALG I bis zur Höhe des füheren mtl. Nettoeinkommen aufgefüllt wird. I.d.R. ist dies für ein Jahr möglich. Fnden Sie gleich wieder einen Job, ist die Abfindung komplett weg. Dem Antrag beim Gericht sollte ein Gespräch mit dem IV/TH vorhergehen, das ist nämlich meist der schnellere Weg.
Und wieso sagte er mir, wenn die Abfindung einen Monat später gezahlt worden wäre (also nach Abschluss des Verfahrens), hätte ich die Abfindung auf mein Konto bekommen???
Diese Aussage beruht aus meiner Sicht auf die Unissenheit des IVs. Es gibt Meinungen (und Ihr IV gehört wohl dazu), dass eine Abfindungszahlung in der WVP komplett unpfändbar ist. Dies sehe ich anders.
MfG
ThoFa
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Hallo,
vielen Dank für die Auskünfte.
Den Besuch bei meinem TH habe ich ja bereits hinter mir, bleibt mir nur noch der Weg zum Gericht. Leider bekommt man ja auch vom Gericht nur Mitteilungen mit Paragraphen ohne nähere Erklärung dazu. Wie soll da ein "Otto-Normalverbraucher" durchblicken?
Was für ein Glück, dass es Euch gibt.
Nochmals Danke.
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Was für ein Glück, dass es Euch gibt.
Bitte weitersagen... :wink:
VG
José