Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: melilahmann am 01. Oktober 2008, 10:23:12
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hallo bin neu hier! Ich habe geheiratet und voher witwenrente bezogen. Jetzt steht mir eine abfindung von der rentenkasse zu.Durch mein insolvenz (wohlverhaltensperiode) weiß nun die rentenkasse nicht ob sie es an mir auszahlen darf. Mein treuhänder auch nicht .Sind alle am prüfen. Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.Bräuchte das geld dringend . mfg meli
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Hallo,
aus em Bauch heraus meine ich, dass es nicht pfändbar ist. Aber ich muss da heute bzw. morgen nochmals darüber nachdenken. Also bitte etwas Geduld.
MfG
ThoFa
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hallo , ich danke dir schon mal . meli
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Hallo,
ich gehe davon aus, dass Sie sich tatsächlich in der WVP befinden und das Insolvenzverfahren tatsächlich abgeschlossen ist.
Ich kann verstehen, dass diese Angelegenheit zur Verwirrung bei der Rentenkasse und beim TH führt. Aus meiner Sicht ist es nicht eindeutig geregelt.
Unstreitig ist, dass die Witwenrente grundsätzlich pfändbar ist. Das heisst laufende Witwenrente ist mit Arbeitseinkommen zusammen zu rechnen (auf Antrag !) und daraus der pfändbare Betrag zu berechnen. Im Rahmen der Abtretunsgerklärung gem. § 287 InsO fallen diese Bezüge daher unter dem Passus "der an deren Stelle tretende laufende Bezüge".
Nun ist die Abfindung aber kein laufender Bezug. Würde es sich um eine Abfindung handeln, die beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt wird, würde diese im Rahmen der Abtretungserklärung gem. §287 InsO unter dem Passus "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" fallen.
Dies kann aus meiner Sicht nicht für die Witwenrente gelten, denn sie ist kein Bezug aus einem Dienstverhältnis, sondern fällt lediglich unter "an deren Stelle tretenden laufenden Bezüge"
Langer Rede, kurzer Sinn, aus meiner Sicht ist die Abfindung Ihnen zu belassen. Allerdings halte ich das für eine sehr strittige Frage, die gerichtlich durchaus anders entschieden werden könnte. Halten Sie uns auf den Laufenden, zu welchen Ergebnis die Rentenkasse und der TH kommen.
MfG
ThoFa
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danke schon mal für die bisschen hoffnung .habe gerade mit rentenkasse telefoniert,soll jetzt antrag stellen beim amtsgericht.angeblich steht das wegen einmalzahlung dem th zu hat meine bearbeiterin von rentenkasse so gesagt.na ja mal ab warten hoffe das ich bald mehr raus bekomme . aber finde es klasse das es euch gibt danke :thumbup: :thumbup:
mfg meli
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hallo habe es jetzt schriftlich ,soll ein billigkeitsprüfung an das inso gericht stellen :gruebel: kann mir jemand helfen was das ist und wie ich das mache . :heulen: hoffedas ich da erfolg habe .mfg meli
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guckst du erst mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Billigkeit
m.E. sollte der Antrag durch einen Fachmann gestellt werden.
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Bin bald am verzweifeln. Suche jetzt schon fast eine woche undweiß immer noch nicht bescheid.Gibt es denn eine chance die Abfindung zu bekommen, es bringt ja nicht viel zum Anwalt zu gehn wenn man kein geld dafür hat. :cry: Habe ja schon ein paar Pharagraphen gefunden dieaussagen das mir das geld zu stehen müsste zb. §291d (2) oder §850 aber als leihe leider schwer zu verstehn .Hoffe ihr könnt mir weiter helfen . Mein th vertröstet mich von einer zur nächsten woche . Danke
mfg meli
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Dann stellen Sie doch formlos einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht, dass die Abfindung ihnen wegen des geringen seonszigem Einkommens verbleibt.
Dieses wird dann nach "billigem Ermessen" entscheiden ob dem so ist.
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hallo , bin jetzt zum anwalt gegangen mal schaun was bei raus kommt :gruebel