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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Abfindung wurde Brutto an mich ausgezahlt  (Gelesen 4585 mal)

Tom Dooly

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Abfindung wurde Brutto an mich ausgezahlt
« am: 30. Mai 2010, 18:58:55 »

Ich befinde mich seit Februar 2009 in der WVP und bin seit einiger Zeit hin und wieder als Gast in ihrem „Schulden und Insolvenz Hilfe Forum“ um mir Informationen und Richtlinien einzuholen. Einem Forum, dem ich sehr viel Bedeutung beimesse.
Heute darf ich mich vertrauensvoll mit meinem Problem an Sie wenden:

Nachdem ich dem Finanzamt mit der Steuererklärung für 2008, sowie dem InsolVerw eine Abfindungszahlung (Brutto 4.800,- €) meines ehemaligen Arbeitgebers schriftlich mitgeteilt hatte, kam es ganz dick für mich. Beide verlangen nun, nachdem ich das Geld bereits ausgegeben hatte, die entsprechenden Abgaben von insgesamt 2.407,14 Euro nach 15 Monaten an sie zu entrichten.
Während meiner Vollbeschäftigungszeit wurden noch keine Gehaltsabzüge für von meinem InsolVerw verlangt. Auch kamen weder Hinweis noch Aufforderung hierzu von ihm.
Ich kann mir vorstellen, dass mir jemand einen Rat geben kann.
                     
                     
Die Chronologie

15.04.2008 Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Laufzeit beträgt 6 Jahre.
30.04.2008 Lohn ohne Abzug an mich (brutto 2.460,- €)
31.05.2008 Lohn ohne Abzug an mich
30.06.2008 Lohn ohne Abzug an mich
31.07.2008 Lohn ohne Abzug an mich
31.07.2008 Kündigung zum 31.08.2008
31.08.2008 Lohn ohne Abzug an mich
01.09.2008 Arbeitslos  Arb.losengeld I. Euro 924,- monatlich.
08.09.2008 Beschluss des Arbeitsgerichts: Abfindung i.H.v. 4.800,- Euro.
19.09.2008 Abfindungszahlung des Arbeitgebers an mich (§§ 9,10 KSchG) über 4.800,- €
                    (brutto) in voller Höhe.
03.02.2009 InsolVerfahren ist aufgehoben, es läuft die Restschuldbefreiungsphase
                   Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO wird angeordnet hinsichtlich der Steuer-
                   erstattungsansprüche.
06.02.2009 InsolVerwalter teilt Restschuldbefreiungsphase mit, fragt nach ehemaligem
                     Arbeitgeber, obwohl ich die Kündigung (meine Schreiben v. 31.07.2008 und
                     03.08.2008), respektive den o.a. Gerichtstermin zur Güteverhandlung sowie die
                     spätere Arbeitslosigkeit (bereits zwei Mal) mitgeteilt hatte.
                     InsolVerw. weist (erstmals) auf Verpflichtung hin, alle Änderungen der
                     persönlichen und wirtschaftl. Verhältnisse ihm mitzuteilen.
12.02.2009 Mitteilung an InsolVerw.: Beschluss des Arbeitsgerichts (Brutto 4.800,- €),     
                     sowie hierüber die Personalabrechnung (Brutto 4.800,-€) des ehem.
                     Arbeitgebers.
08.05.2009 Steuerrückerstattung (446,18 €) für 2008 wurde irrtümlicherweise vom FA an
                     mich überwiesen, welche ich nunmehr im Nachhinein (in Raten) an meinen 
                     InsolVerw. zurückzahlen muss;
                     obwohl ich bereits mit der Steuererklärung vom 25.02.2009 dem FA Kopien des
                     Urteils (Arbeitsgericht 4.800. €) sowie der Personalabrechnung (des Arbeitgebers
                     4.800,- €) zu meiner Entlastung und als Anzeige beigefügt hatte!
14.05.2010 Finanzamt korrigiert den ehemaligen Bescheid (EkSt) von 2008 und weist auf
                     Steuerprüfung und Fehler des ehemaligen Arbeitgebers hin, die Abfindung
                     „BRUTTO“ ausgezahlt zu haben.
14.05.2010 Finanzamt  fordert 1.241,74 € von mir.
26.05.2010 InsolVerw.  fordert 1.165,40 € von mir.

Müsste der InsolVerw doch auch den Anteil aus den damaligen o.a. Lohnzahlungen nachfordern (!?) und sein Versäumnis eingestehen.
Im Übrigen sind es nicht die ersten Fehleinschätzungen, die von diesem Büro vorgenommen, auch im Nachhinein eingestanden wurden. Man lernt scheinbar nie aus!?

Bin gerne bereit, weitere Fragen die zur Klärung meines Anliegens beitragen zu beantworten
und möchte mich schon jetzt hierfür bedanken.
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lenchik22

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Re: Abfindung wurde Brutto an mich ausgezahlt
« Antwort #1 am: 30. Mai 2010, 19:48:07 »

Ich würde Widerspruch einlegen und dem Gericht mitteilen, dass ich du die Summe der Abfindung (schriftlich hoffentlich??) dem Treuhänder mitgeteilt hast (und hoffentlich auch in dem Auszahlungsmonat??).

Außerdem beim Finanzamt Widerspruch einlegen, aufgrund der Tatsache, dass denen die Abfindungsunterlagen zum Zeitpunkt der Steuererklärung vorlagen und die aber erst jetzt mit den Rückzahlungen kommen. Aber nachzahlen müsstest du wahrscheinlich trotzdem. Da würde ich dann aber auf zinsfreie Ratenzahlung beharren.

Ansonsten können dir bestimmt unsere Experten hier besser helfen.

Lg
LEna
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Tom Dooly

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Re: Abfindung wurde Brutto an mich ausgezahlt
« Antwort #2 am: 30. Mai 2010, 23:22:25 »

Vielen Dank LEna.

Dem Treuhänder hatte ich es nicht im Auszahlungsmonat mitgeteilt, sonder als Antwort auf seinen erstmaligen Hinweis / Aufforderung (nach sechs Tagen), alle Änderungen der persönlichen und wirtschaft. Verhältnisse ihm mitzuteilen.
Am 03.08.2008 sandte ich ihm jedoch bereits die Kopien meiner Kündigung und der Klageschrift des Arbeitsgerichts.
Dass diese Klage wohl auf einen Vergleich, sprich eine Abfindung hinausläuft, durfte dem Treuhänder bestimmt klar gewesen sein.
Im Übrigen hatte ich ihn zur Verhandlung eingeladen, bzw. ihn (stets) schriftlich befragt, ob Seinerseits Interesse oder auch die Notwenigkeit bestünde, mich zu diesem Gerichtstermin (Güteverhandlung)  zu begleiten.
« Letzte Änderung: 31. Mai 2010, 09:51:05 von Tom Dooly »
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Insokalle

Re: Abfindung wurde Brutto an mich ausgezahlt
« Antwort #3 am: 31. Mai 2010, 18:34:37 »

1. Ihr Verfahren wurde 2008 eröffnet. Sie könnten also rein theoretisch den Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld auf die Zeiträume vor und nach Eröffnung beantragen. Ich bezweifle aber, dass das für Sie günstiger wird, da die problematischen Auszahlungen nach Verfahrenseröffnung stattfanden. Klarheit könnte eine Alternativberechnung durch einen Stb schaffen. Ich bin der Meinung, dass Sie deswegen um die Nachzahlung wohl auch nicht herumkommen.

Es hätte sich übrigens empfohlen, den Arbeitgeber auf den unterlassenen Lohnsteuerabzug hinzuweisen. Hoffentlich hat er bei den lfd. Zahlungen die Sozialversicherungen wenigstens beachtet.


2. Es wird trotz der sehr übersichtlichen Chronologie nicht klar, ob Ihr IV den Arbeitgeber über das Insolvenzverfahren informiert und aufgefordert hat, pfändbare Beträge an ihn zu zahlen. Falls ja, dann müsste der IV sich an den Arbeitgeber wenden.
Und Sie haben ihn also nicht über die Höhe der Auszahlung informiert?

Die bisherige Nachtragsverteilung umfasst übrigens nicht die Abfindung. Es wäre ein neuer Antrag und Beschluss nötig.

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Tom Dooly

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Re: Abfindung wurde Brutto an mich ausgezahlt
« Antwort #4 am: 31. Mai 2010, 19:50:06 »

Hallo Insokalle
vielen Dank für diese ausführliche Beurteilung.
Zu den Fragen möchte ich folgendes mitteilen:

Bereits am 17.04.2008 bat ich (schriftlich) den IV um die Mitteilung an meinen Arbeitgeber
und sandte ihm gleichfalls meine Kontoauszüge zur Einsichtnahme.
Wir hatten die Vereinbarung getroffen, dass ich Beträge (ab wann!???) nach  Aufforderung (welche ja erst am 06.02.2009 kam) an ihn überweisen solle.

Am 12.02.2009 informierte ich den IV (stets schriftlich) über die Summe / Auszahlung.
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Insokalle

Re: Abfindung wurde Brutto an mich ausgezahlt
« Antwort #5 am: 01. Juni 2010, 18:45:11 »

Missverständliche Kommunikation trifft auf zum Teil darauf zurückzuführendes kollektives (Fehl-?)Verhalten. Eine brisante Mischung, die oft zu an sich überflüssigen, dafür aber komplizierten Problemen führt. Wie soll man das jetzt lösen? Ich kann nur ein paar Denkanstöße geben.

Die Abfindung ist pfändbar und unterliegt der Abtretungserklärung. Sie hätten m.E. den IV über die Auszahlung informieren müssen, die Info über den Prozess reicht nicht, da Ausgang ungewiss. Ich glaube, der IV wollte, dass Sie den pfändbaren Betrag ausrechnen und an ihn zahlen. Der Masse ist also ein pfändbarer Betrag entgangen. Andererseits hätte der IV spätestens bei Erstellung seines Schlussberichts darüber stolpern und nachfragen müssen.

Nachtragsverteilung über die Abfindung könnte bei Ihnen möglicherweise leer laufen, da ausgegeben. Ob der IV vom Arbeitgeber was verlangen kann, weiß ich nicht. Falls ja, könnte der sich den Betrag von Ihnen wiederholen.

Zusatzproblem:
Versagung der Restschuldbefreiung mögl.?
Über § 290 InsO wohl nicht, wenn das Verfahren schon aufgehoben ist.
Über § 295 InsO vielleicht auch nicht, da Ihr Fehlverhalten, wenn es eines war, womöglich vor Verfahrensaufhebung lag.

Sicherheitshalber sollten Sie doch Beratung vor Ort suchen. Vor allem dann, wenn man die harte Schiene fährt, müssen mögliche Konsequenzen sauber geklärt werden.


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Tom Dooly

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Re: Abfindung wurde Brutto an mich ausgezahlt
« Antwort #6 am: 02. Juni 2010, 16:24:22 »

Hallo Insokalle,
nochmals vielen Dank für die tolle Unterstützung.

Über die Auszahlung (Summe) hatte ich den IV wie o.a., am 12.02.2009 informiert.
Ich werde mich mit BEIDEN in Verbindung setzen müssen um Klarheit (für mich) zu schaffen.

Danke für diese großartigen Beiträge von LEna & Insokalle  :thumbup:
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