Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: meerlis am 30. Juni 2012, 06:14:05
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Hallo
wenn ich eine Abfindung vom Arbeitgeber bekomme wegen meiner Kündigung, muss ich die dann abgeben oder nur ein Teil abgeben?
Vielen Dank für ne Info
Schöne Grüße
meerlis
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Die Abfindung ist als Arbeitseinkommen nach den üblichen Regeln pfändbar.
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wenn ich eine Abfindung vom Arbeitgeber bekomme wegen meiner Kündigung, muss ich die dann abgeben oder nur ein Teil abgeben?
Wenn Sie sich in der Wohlverhaltensphasebefinden, kann eine selbst ausgelöste Kündigung des Arbeitsvertrages problematisch sein, wenn kein neuer Job in Aissicht ist.
Eine Abfindung kann und gewissen Voraussetzungen und auf Antrag des Schuldner gem. § 850i ZPO zu Teilen unpfändbar sein. Dazu wurde schon viel geschrieben, Einfach die Suchmaschine benutzen.
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Danke für die Antwort, aber ich wurde gekündigt und das wird noch alles vor Gericht gehen.
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ich bekomme dann ja Arbeitslosengeld I und es wird aufgestockt mit Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV.
Wie verhält es sich da mit einer Abfindung?
Danke für die Antworten
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Hallo,
auf Antrag wird die Abfindung bis max. 12 Monate dazu verwendet Ihr ALG 1 aufzustocken. Bitte in die Suche "Abfindung" eingeben, wurde schon etliche Male beschrieben.
MfG
ThoFa
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ich habe mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen und der meinte, das er die komplette Abfindung dann bekommt.
Trotzdem Vielen Dank für die Antworten
Kann das Arbeitsamt mir da irgendwie eine Sperre reinhauen wegen der Abfindung, die ich abgeben muss?
Vielen Dank für ne Info
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Hi,
kommt auch auf die Höhe der Abfindung mit an. Wenn dann Beispielweise nach dem Arbeitsverhältnis Leistungen nach dem SGB II beantragt, auch unter Hartz IV bekannt, gibt es bestimmte Sätze zum Schonvermögen.
Aber zum Arbeitseinkommen zählt es definitiv dazu...
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ich habe mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen und der meinte, das er die komplette Abfindung dann bekommt.
- es bedarf eines Antrags gem. Antrag gem § 36 I S. 2 InsO, § 850 i ZPO. Den Antrag muss der Schuldenr selbst stellen. Was der TH meint ist nicht relevant.
http://www.jusmeum.de/rechtsprechung/urteil/ag_kleve/ec611272dc11d18a1b60b7764cfe2bf82998a597a60483dc60306c7520f87645?page=1
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Danke für die Antworten
Wo kann ich dann diesen Antrag stellen?
Vielen Dank für ne Info
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Formlos bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht.
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Vielen Dank für die Info
Was ich bisher gegoogelt habe, stehen meine Chancen nicht allzu gut, da ich alleinstehend bin. Kann das Jobcenter (Hartz IV) darauf bestehen, das ich das
§ 36 I S. 2 InsO, § 850 i ZPO beantrage?
Wird es dann zur Gerichtsverhandlung kommen? Wer trägt dann die Kosten?
Vielen Dank für ne Info
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wie lange warst du in der firma???
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Ich bin noch in der Firma und bin dann nach ausscheiden 13 Jahre dann in der Firma gewesen.
Ich habe keine Ahnung wie man so etwas schreibt und formuliert und nochmal einen Anwalt nehmen, das kann ich mir nicht leisten, da ich 250 Euro Selbstbeteiligung habe und diese für die jetzige Verhandlung drauf gehen. Der Anwalt sagte, das wäre eine Summe zwischen 8000 - 10000 Euro.
Mein Insolvenzverwalter hat halt gemeint, das wird komplett gepfändet. Ich habe damit kein Problem, schließlich habe ich auch Schulden gemacht und bin froh, wenn ich etwas zurück zahlen kann.
Halt die Frage, ob Jobcenter Schwierigkeiten machen kann, wenn ich nichts einreiche.
Oder ist jemand da, der mir helfen kann so etwas zu formulieren? Wenn es zur Verhandlung kommt, wer trägt dann die Kosten?
Vielen Dank für ne Info
Vielen Dank