Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: HerrStein am 10. März 2009, 18:00:59
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Hallo,
am 30.4.2004 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet, am 20.4.2006 mit Ankündigung der Restschuldenbefreiung aufgehoben. Wie ersichtlich befinde ich mich noch in der Wohlverhaltensperiode, beziehe ein regelmässiges Einkommen und trete die pfändbaren Anteile an meinen Treuhänder ab.
Da ich wegen Modernisierungsarbeiten (Kernsanierung) am Haus und in meiner Wohnung umziehen muss, nicht freiwillig, erhalte ich von meinem Vermieter eine einmalige Abfindungszahlung (für Umzugskosten, Kautions- und Provisionszahlung und Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung).
Meine Frage nun, ist diese Abfindungszahlung ebenso pfändbar wie eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers?
Hoffe auf rasche Antwort und Rat!
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diese Abfindung (anders als im Fall einer Abfindung aus einem Arbeitsvertrag) wird nicht von der Abtretung des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase erfasst, da kein Arbeitseinkommen.
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Vielen Dank für die rasche Antwort, wobei sich für mich hier schon die nächste Frage ergibt:
Muss ich nun den Treuhänder über diese Art der Abfindung informieren??
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Die Umzugshilfe müssen Sie nicht melden.
Die neue Anschrift aber schon und zwar dem TH und dem Gericht.