Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Witch am 10. Januar 2010, 16:37:26

Titel: Abkürzung Insolvenz?
Beitrag von: Witch am 10. Januar 2010, 16:37:26
Hallo,

habe eine Auszahlung einer LV bekommen, welche höher ist als meine Schulden. Die Summe hat der IV eingezogen.
Kann ich das Verahren abkürzen bzw. wo muss ich so etwas beantragen?

Mit freundlichen Grüßen

Witch
Titel: Re: Abkürzung Insolvenz?
Beitrag von: paps am 10. Januar 2010, 19:10:26
Im lfd. Verfahren wird im Schlusstermin die RSB erteilt werden.
Dazu ist es aber notwendig, dass die Gerichts, die Th und ggf. auch die nachrangigen Forderungen beglichen sind.

Ansonsten besteht die Möglichkeit während der WVP einen entsprechenden Antrag selbst zu stellen.