Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: pinguin48 am 01. Oktober 2015, 08:02:37

Titel: Ablauf der WHP
Beitrag von: pinguin48 am 01. Oktober 2015, 08:02:37
Hallo zusammen

Ich hatte gestern ein Gespräch mit meiner TH.

Folgender Sachverhalt:

Erö :21.01.2010 kompletter Monat wurde von TH gepfändet

Nun Ende 21.01.2016  Sie will nochmal für 21 Tage pfänden.

Ich hätte freiwillig Zahlungen geleistet ,das sei mein Problem . Und das Geld vom Jan.2010 sei auch schon verteilt. Somit habe ich Pech und muss auf 360€ verzichten. Das ist doch nicht korrekt oder . Ich habe immer gleich alles gemacht und darauf geachtet das meine Th alles sofort bekommt. Und nun werde ich sogar von einer "Rechtsanwältin " über s Ohr gehauen.
Was kann ich tun ?
Vielen Dank schon mal

Pinguin 48  :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Ablauf der WHP
Beitrag von: eidechse am 01. Oktober 2015, 12:12:18
Wie und ob gepfändet wird, wenn die Abtretungserklärung im laufenden Monat aufläuft und die Zahlung des Arbeitsentgelts erst am Monatsende fällig ist, ist nach wie vor umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt. Die Rechtsansicht der TH wird in der juristischen Literatur tatsächlich vertreten, von daher ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden, zumindest geht es hier nicht ums "übers Ohr hauen".

Dass im Übrigen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine anteilige Berechnung bzgl. der Pfändung stattfindet liegt im Übrigen schlicht daran, dass zu diesem Zeitpunkt die Abführung des Pfandbetrages nicht aus der Abtretungserklärung folgt sondern aus §§ 35 Abs. 1, 36 Abs. 1 InsO. Danach fällt auch das pfändbare Einkommen und Vermögen in die Insolvenzmasse, was vor der Insolvenzeröffnung angefallen ist.