Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Grillja am 13. April 2012, 10:47:04

Titel: Abrechnung eines 1/2 Monats??
Beitrag von: Grillja am 13. April 2012, 10:47:04
Hallo,
die WVHP meines Mannes endet am 10.05.2012.
Da wir stets selbst die Pfändungsfreigrenze berrechnen und den Anteil dann auf das TH Konto überweisen, jeden Monat die Abrechnung zum TH schicken, meine Frage:
das Ende wäre nun der 10.05.2012, wird da der komplette Monat berrechnet oder garnicht mehr oder nur anteilig?
Vieleicht bekomme ich hier eine Antwort, unser TH ist nie zu erreichen immer nur die Vorzimmer Dame und die weiß das nicht.
Besten Dank  :biggrin:
Titel: Re: Abrechnung eines 1/2 Monats??
Beitrag von: Insoman am 13. April 2012, 15:47:17
Die Abtretungserklärung endet 6 Jahre -taggleich- nach der Eröffnung.
Für den Mai ist also anteilig bis einschließlich 10.05 zu zahlen.
Danach abgeführte oder eingezogene Beträge sind nach Rechtskraft der RSB zurückzuerstatten.