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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nerv am 13. August 2008, 18:11:24

Titel: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: Nerv am 13. August 2008, 18:11:24
Hallo zusammen,
ich habs geschafft...ende juli hab ich den beschluss vom amtsgericht über die restschuldbefreiung erhalten :juchu: soweit  so gut.
ein paar tage vor beendigung erklärte mir mein treuhänder in meinen verfahren wäre ein ordentlicher überschuss erzielt worden.. und meinte man könne damit nichts mehr anfangen ich kriege diesen zurückerstattet  :juchu:
weis jemand ob ich als schuldner hierfür eine auch eine abrechnung erhalte worin aufgeführt ist was in diesen 6 jahren mit der kohle passiert ist usw ?????
weis jemand wie lang das dauert bis der th mit den geld rausrückt ?
auch meine 10 und 15 %  aus den 5 und 6 jahr habe ich noch nicht erhalten ...der th meinte das kommt zum abschluss zur auszahlung.
nun sind mittlerweile schon 3 wochen nach den beschluss vergangen und ich warte immer noch auf mein geld von th (zumindest das was mir zu steht)
der gute mann lässt mich zappeln...
Ich wünsch allen viel kraft und durchhaltevermögen die noch im verfahren sind.
euer
Nerv
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: MissTraut am 13. August 2008, 19:06:49
@Nerv... Herzlichen Glückwunsch  :juchu:

Mach doch Deinem Namen keine Ehre <scherz> und freu Dich über eine unverhoffte Erstattung  :wink:, ich kann Dir nicht sagen, wie lange dies dauern wird, bin noch so weit weg von diesem Augenblick  :neutral:

LG
MissTraut
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: paps am 13. August 2008, 20:04:29
Könnte wie immer von Tagen bis Monate dauern.

Zum zweiten Problem:
Eine genaue Abrechnung werden Sie nicht bekommen.
Sie können aber beim Gericht Einsicht in ihre Akte nehmen.
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: Manu15 am 13. August 2008, 21:25:07
Hallo Nerv,

auch von mir Herzlichen Glückwunsch.
Auf Ihre Frage kann ich nur aus eigener Erfahrung antworten, ich weise immer darauf hin das es bei jedem anders sein könnte.
Nachdem ich den Bescheid über die Restschuldbefreiung vom Gericht bekommen hatte, habe ich wegen dem bestehenden Überschuß bei meinem TH angerufen. Die Sachbearbeiterin bat mich darauf hin um ein formloses Schreiben mit Angabe meiner Kontodaten.
Wenn ich mich recht entsinne hat es vielleicht nochmal 2 Wochen gedauert bis das Geld auf meinem Konto war. Eine Abrechnung habe ich bis heute nicht bekommen.
Ich würde an Ihrer Stelle ggf. immer mal wieder nachfragen oder gleich schriftlich um Überweisung bitten, schließlich mußten Sie ja auch pünktlich Ihren Verpflichtungen nachkommen.

Viel Erfolg
Manu
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: newman am 17. August 2008, 19:52:19
hallo nerv,

bei mir dürfte es im november 08 soweit sein :juchu:, ist bei mir auch gleiche sachlage mit "überschuss" um meine mir zustehenden 10% und 15% , die bei mir auch noch nicht angekommen sind kümmert sich sicherheitshalber mein anwalt.

grüsse newman
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: Nerv am 17. August 2008, 23:44:34
hallo zusammen,
erstmal danke für eure beiträge.
nun in der zwischenzeit habe ich es tätsächlich gewagt bei Hr.TH anzurufen.
erstmal hat er so rumgetan (an meine vorgespräch hat er sich nicht mehr errinnert)
meinte dann er müsse nochmal nachsehen tat er dann auch...und sagte auch da ist uns ein fehler passiert.in den nächsten 14 tagen werde sich was tun..........
mein eindruck war das er sich in ausreden geflüchtet hat....
die 10 und 15 prozent bekomme ich nicht die würden im überschuss sich verlaufen......
er redet und redet ........... :fuchsteufelswild:
naja hoffe er ringt sich doch noch dazu durch ansonsten geh ich zum amtsgericht
ich hab irgendwie das gefühl das die herren und damen treuhänder jeder für sich so dahinwurschtelt... gibt es denn nicht richtlinien bzw vorgaben nach denen sich die juristen zu richten haben ? die wissen ganz genau das wir die kleineren und untergebenen sind und so werden wir auch behandelt. vieleicht werden ja im zuge der insoreform die ja gemacht wird auch das kapitel treuhänder  neu überarbeitet....schaden könnte es nicht.....
trotzdem bin ich sehr froh das es vorbei ist !
viele grüsse
Nerv
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: unbedarft am 18. August 2008, 08:12:06
hallo zusammen.ich lese seit gestern aufmerksam mit.hier wird immer von zustehenden zehn und fünfzehn prozent gesprochen.was bedeutet das bitte.
liebe grüsse
alfredß
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: paps am 18. August 2008, 20:21:38
§ 292
Rechtsstellung des Treuhänders

(1) Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen, sofern die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts berichtigt sind. § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 gilt entsprechend. Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: unbedarft am 18. August 2008, 21:47:05
ja toll vielen dank für die antwort.
verstanden habe ich allerdings noch nicht wieso es da einen überschuss geben soll.
können sie mir noch beantworten wann die restschuldbefreiung abgelehnt wird.ich bin jetzt 56 jahre alt lebe von der hand in den mund und der gnade meiner freundin.wo soll ich denn noch einen job bekommen.meine insolvenz begann im september 2003 .das heisst ich war einzelkaufmann meiner elektrofirma mit haftung für alles.jetzt warte ich seit bald 5 jahren auf irgend einen bescheid das da was voran geht .doch mit meinem iv tut sich nicht viel.
danke erstmal
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: paps am 18. August 2008, 23:00:01
Da es bei ihnen keine pfändbaren Beträge zu geben scheint, kann natürlich auch nichts zurückgeführt werden.

Die Ablehnung sollte möglich sein, wenn Sie gegn den §295 InsO verstoßen.

Ansonsten gilt §300 InsO
(2) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 1 oder 2 Satz 3 oder des § 297 vorliegen, oder auf Antrag des Treuhänders, wenn die Voraussetzungen des § 298 vorliegen.


Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de können Sie, wenn Sie ihr Bundesland, das Gericht und ihren Namen bei Detailsuche eingeben, sehen, was bisher gelaufen ist.

Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: ADM-Logistik am 29. September 2008, 22:16:22
Hallo Paps,

führe derzeit zwischen 700 - 800 € im Monat an meine TH ab plus Prämie, Weihnachtsgeld etc. . Was würde das für mich heißen?
Befinde mich in der WVP, RSB wurde vom IG bereits bestätigt und Ende ist Mitte 2010.

Gruß
ADM
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: paps am 02. Oktober 2008, 18:51:00
Worauf bezieht sich die Frage?

Auf den Motivationsrabatt?
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: ADM-Logistik am 03. Oktober 2008, 17:08:36
Ja, habe davon schon viel gehört. Aber welche Kriterien müssen erfüllt sein und wie errechnet sich dieser?
Titel: Re: Abrechnung nach beendigung der wohlverhaltenperiode durch den treuhänder
Beitrag von: paps am 04. Oktober 2008, 23:33:51
in 202 InsO ist das alles geregelt.
Zitat
http://dejure.org/gesetze/InsO/292.html 
Rechtsstellung des Treuhänders
(1) .... Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.