Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: pinguin48 am 21. Mai 2015, 06:13:14
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Hallo zusammen
Ich hätte da mal ne Frage. Ich schaue regelmäßig in die Insolvenzbekanntmachungen dabei ist mir aufgefallen das manchmal 10 Tage oder dann wieder 6 Wochen dazwischenliegen ( Ende der Abtretungserkärung und Einspruchsfrist der Gläubiger). :gruebel:
Woran kann das liegen?
Grüße Pinguin 48
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Kommt auf die Anzahl der Gläubiger an....
Bei mir wurden 5 Wochen angesetzt....
Dauert eben bis alle evtl.anworten
Aber dem sehe ich gelassen entgegen....etwaige Versagensanträge wären schon lange eingegangen und nicht kurz vor der RSB...
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Es kommt weniger auf die Anzahl der Gläubiger an, sondern eher darauf, wie die Gerichte die Fristen zu setzen pflegen. Bei der Anhörung am Ende der WVP brauchen die Gläubiger nicht zu antworten. Wenn nicht grad einer Versagungsgründe vortragen will, reagiert ohnehin kaum einer.