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Autor Thema: Abtretung/Verkauf von Forderungen während der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 1937 mal)

xyz

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Hallo,
ich bekam heute drei Briefe eines Inkasso-Unternehmens, dass sie Forderungen eines Gläubigers gekauft haben.
Zum Hintergrund: Eröffnung Insolvenz im März 2009, Ankündigung Restschuldbefreiung im November 2009
Letztes Jahr bekam ich einen ähnlichen Brief bzgl der Forderung eines anderen Gläubigers. Damls bekam ich von meinem Treuhänder die Auskunft, dass dies nichts ungewöhnliches sei und ich nichts weiter zu unternehmen bräuchte.
Die jetzigen Briefe beziehen sich auf drei unterschiedliche Forderungen der noris-bank, bei der ich drei Kredite hatte. Da diese allerdings eine Gehaltsabtretung hatten, wurden ja in den ersten zwei Jahren dirket gepfändet, und nicht an den Treuhänder. Auf dem Lohnzettel waren die entsprechenden Abzüge immer ausgewiesen mit dem Vermerk "Restbetrag: xxx". Bei zwei der Kredite bin ich mir deshalb sicher, dass sie bereits vollständig getilgt sind, weil damals dahinter stand Restforderung 0,00.
Deshalb bin ich jetzt sehr verwundert, dass es um drei Forderungen gehen soll. Ausserdem stand in den Briefen "diese Schreiben dient nur Informationszwecken und sie müssen nichts unternehmen". das stimmt mich nun doch etwas nachdenklich...
Kennt sich jemand mit solchen Forderungsabtretungen aus? Warum wird so etwas überhaupt gemacht? Kann das Auswirkungen auf die Restschuldbefreiung haben? Und wer kauft so etwas?
Bin für alle Antworten dankbar, beim googeln hab e ich leider nichts brauchbares gefunden...
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Feuerwald

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Re: Abtretung/Verkauf von Forderungen während der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 22. August 2013, 18:46:59 »

Kann das Auswirkungen auf die Restschuldbefreiung haben?

- Nein, das hat keine Auswirkungen auf Ihr RSB-Verfahren. Forderungen könen und werden verkauft, warum und ob das Sinn macht, muss nicht wirklich kümmern.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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