Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: apfel71 am 24. Januar 2012, 10:39:10

Titel: Abzüge vom Nettobetrag
Beitrag von: apfel71 am 24. Januar 2012, 10:39:10
Hallo,

der Arbeitgeber meines Mannes zieht vom Nettobetrag Unterstützungskasse (1,-) und Sterbekasse (2,50) ab und überweist dann den Auszahlungsbetrag.

Der TH berechnet aber den Nettobetrag und hat meinem Mann in einem Schreiben mitgeteilt: "Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Abzüge für Unterstützungs- und Sterbekasse nicht mindernd berücksichtigt werden können, da es sich hierbei um eine Vermögensanlage für zukünftige Fälle handelt."

Bei Wikipedia habe ich nachgelesen :"Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt (§ 1b Abs. 4 Satz 2 BetrAVG)."
Die Sterbekasse unterstützt die Hinterbliebenen bei Todesfall.

Laut einigen Beiträgen hier ist es doch so, das wenn der AG Versicherungen für seine AN abschließt, das dies berücksichtigt und vom Netto abgezogen wird. Es sind zwar "nur" 3,50 jeden Monat, aber dadurch fällt mein Mann gleich ein Stufe beim pfändbaren Betrag höher.

Nun meine Frage, ist dies vom TH rechtens?

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Re: Abzüge vom Nettobetrag
Beitrag von: Der_Alte am 24. Januar 2012, 13:33:03
Der Treuhänder hat Recht. Die Beiträge zu solchen Versicherungen sind nicht bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen.