Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ADM-Logistik am 21. März 2009, 14:49:59

Titel: AG bietet eine Fortbildung an
Beitrag von: ADM-Logistik am 21. März 2009, 14:49:59
Hallo,

mein AG hat mir eine 2jährige Fortbildung angeboten, die er zu 100% bezahlen würde (ca. €4.500). Wird so etwas als Naturalleistung betrachtet und muß ich einen Teil an meinen TH abführen?

Vielen Dank im voraus für eure Infos.
Titel: Re: AG bietet eine Fortbildung an
Beitrag von: Insokalle am 21. März 2009, 17:07:04

Gibt es eine (wirksame) Rückzahlungsvereinbarung?
Titel: Re: AG bietet eine Fortbildung an
Beitrag von: ADM-Logistik am 22. März 2009, 18:59:06
Nein, es gib keine Rückzahlungsvereinbarung oder eine Laufzeitverpflichtung für den Arbeitsvertrag. Er zahlt 100%. Mein AG möchte damit meine gute Arbeit rechtwürdigen und hat größeres mit mir vor.
Titel: Re: AG bietet eine Fortbildung an
Beitrag von: Insokalle am 22. März 2009, 19:34:49

Dann wird es schwierig, dem Finanzamt klar zu machen, dass die Fortbildung überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. So wie hier geschildert, verschafft Ihnen die Fortbildung nämlich auch einen bleibenden Vorteil für Ihr späteres Berufsleben auch bei anderen Arbeitgebern. Ich halte die Wahrscheinlichkeit daher groß, dass die übernommenen Kosten für die Fortbildung vom Finanzamt als geldwerter Vorteil angesehen werden, der zu versteuern ist.

Damit steigen auch die Ausgaben für den Arbeitgeber. Vielleicht sollte die Problematik mit Ihrem Arbeitgeber und dessen Steuerberater erörtert werden, vorausgesetzt Sie hätten nichts gegen eine Rückzahlungsvereinbarung einzuwenden.