Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: thorodin am 22. August 2012, 22:18:21

Titel: ALG 1 plus Minijob
Beitrag von: thorodin am 22. August 2012, 22:18:21
Hallo Zusammen.

Ich bin seit dem 01.07.12 arbeitslos und beziehe ALG 1. Meine momentanen Bezüge liegen 290€ unterhalb meiner Pfändungsfreigrenze. Laut Agentur für Arbeit dürfte ich 165€ ohne Probleme dazu verdienen. Somit würde ich immer noch unterhalb der Freigrenze liegen. Kann ich das ohne Probleme durchziehen, oder müsste ich diesen Minijob auch dem Insoverwalter angeben?

In knapp 22 Monaten habe ich die laaaangen 6 Jahre überstanden und die Inso wird dann enden.

Habe ich das hier richtig gelesen? In der WVP darf man wieder ein Sparbuch anlegen, bzw. einen Bausparvertrag abschließen?


Lieben Dank im Voraus.


Grüße


thorodin
Titel: Re: ALG 1 plus Minijob
Beitrag von: tomwr am 23. August 2012, 01:46:49
§ 295
Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3. jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
4. Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.