Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bullirider am 27. April 2010, 20:46:08
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Hallo Forumsgemeinde,
habe heute einen netten Brief von der ARGE bekommen:
Der Insolvenzverwalter forderte uns hierin auf, den pfändbaren Teil ihres Einkommens an ihn zu überweisen.
Bis zur Klärung des Sachverhaltes wird vorsorglich ab Mai ihr befristeter Zuschlag in Höhe von 190,00 Euro monatlich einbehalten.
Gesamt mit Frau habe ich gesamt 1375,94 Euro Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB 2.
Da gibt es doch nichts zu Pfänden oder irre ich mich da?
Bitte um hilfreiche Antworten, Eilt.
Grüsse Garry
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Wieviel € bekommst Du denn im ganzen? ALG 2 ist nicht pfändbar. :coffee:
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Hallo Aragon,
323,00 Euro Sicherung des Lebensunterhalts
269,96 Euro Kosten der Unterkunft
190,00 Euro befristeter Zuschlag
Gruss Garry
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190,00 Euro befristeter Zuschlag
Was für ein Zuschlag ist dass denn und für wie lange wir der gezahlt?
Aber, da du nicht über 989 € im Monat kommst, gibt es bei Dir auch nix zu Pfänden. :coffee:
Deshalb verstehe ich dies Aussage auch nicht, seitens der ARGE.
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Hallo Aragorn,
diesen befristeten Zuschlag bekommt man, wenn man von Alg1 nach Alg 2 wechselt.
Wie dieser sich zusammensetzt, weiss ich nicht so genau. Ist soviel ich weiss auf 1 Jahr begrenzt.
Gruss Garry
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Ich gehe davon aus, dass du dich im Insolvenzverfahren befindest. D.h, es gilt für Dich die Pfändungstabelle. Nach Adam-Riese bekommst du z.Z 782,96 € Mtl. Was Deine Frau verdient ist im IV unrelevant. Nur DEIN Einkommen zählt.
Du befindest dich somit unterhalb der Pfändungsfreigrenze i.H.v 989 €.
Ich würde an Deiner Stelle den IV von diesem Sachverhalt ,,umgehend,, informieren, damit deine 190 € weiter ausgezahlt werden.
Denk bitte daran, dass er es auch dem Amt sofort mitteilt, damit du dein dir zustehendes Geld, weiterhin ausgezahlt bekommst. :thumbup:
lg