"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Alleinerziehende - welche Mitteilungspflichten werden erwartet?  (Gelesen 2210 mal)

MrsMoneyPenny

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Hallo und guten Tag,

kaum hier und nun habe ich noch eine weitere Frage. Mein Anwalt hat mich nicht über alles informiert. Also ich bin geschieden und habe drei Töchter, eine lebt noch bei mir. Mein Insolvenzverwalter schreibt mich ja einmal im Jahr an und bittet um Nachweise meiner Einkommen bzw. Lohnabrechnungen meines Arbeitgebers. Wie ist das eigentlich, wenn meine Tochter mal zwischendurch jobbt? oder zb Bafög oder Hilfe vom Arbeitsamt im Rahmen eines Projektes für Jugendliche ohne Ausbildung erhält?  Zählen ihre Einkommen auch dazu?  :Seeing_stars:

Mir ist das nie klar geworden. Für die Tochter erhalte ich ja Kindergeld und Unterhalt. Das habe ich zu Beginn auch dem Verwalter mitgeteilt. Aber ich erhielt keine Info, ob meine Kinder irgendwie in dem Insolvenzverfahren  generell eine Rolle spielen. Ich meine, wenn die mal arbeiten gehen oder so. Zählt deren Einkommen während des Wohlverhaltenverfahrens?

Kann mir jemand evtl. einen Tipp geben, wo ich das mal genauer nachlesen kann? Ich möchte ja nichts verschweigen und meinen Pflichten nachkommen.

Und wie ist das, wenn ich mal Wohngeld bekomme oder ALG zurückzahlen muss, die ich in Raten zurückzahle? Muss ich das auch dem Verwalter mitteilen?

Für Eure Antworten bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus.

LG

MrsMoneyPenny


« Letzte Änderung: 26. Juli 2008, 14:49:18 von MrsMoneyPenny »
Gespeichert
No risk - no fun...
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: Alleinerziehende - welche Mitteilungspflichten werden erwartet?
« Antwort #1 am: 21. Juli 2008, 21:08:22 »

Hi Ms Money Penny,

das Einkommen Deiner Kinder zählt in keiner Weise zu Deiner Insolvenz.
Kindergeld und Unterhalt zählen zum unpfändbaren Einkommen!

Ich hoffe das hilft Dir ein wenig weiter.

Zu ALG und Mietschulden= Neuschulden

lg
small
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

MrsMoneyPenny

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Alleinerziehende - welche Mitteilungspflichten werden erwartet?
« Antwort #2 am: 22. Juli 2008, 17:17:44 »

Hallo Smallville,
ja, deine Antwort hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.  :thumbup: Vielen lieben Dank noch mal dafür. Gibt es evtl. Lektüre zum nachlesen? :search:

lg

MrsMoneyPenny
Gespeichert
No risk - no fun...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz