Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: TF74 am 04. Februar 2011, 13:02:47
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:wink: Hallo bin neu hier.Kurz gesagt brauche Hilfe.Bin alleinerziehend mit 2 Kids. Laut Lohnsteuerkarte 1,0 Kinderfreibetrag. Mein Ex zahlt 2x Kindesunterhalt.Wie errechnet sich für mich die Lohnpfändungsfreigrenze. 2 Unterhaltspflichtige oder nicht.Muss ich zu meinem Nettolohn noch den Kindesunterhalt dazurechnen?Vielen Dank für Eure Hilfe!!! :respekt:
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Hallo !
Du rechnest natürlich mit 2 unterhaltsberechtigten !
Den Kindesunterhalt musst du, meiner Meinung nach, nicht zum Netto rechnen, weil es sich um eine Sozialleistung handelt. Der Unterhalt muss den gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Höhe entsprechen, sonst kann auch hier gepfändet werden !
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2Der Unterhalt muss den gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Höhe entsprechen, sonst kann auch hier gepfändet werden !"
- der Unterhalt für die Kinder unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag und kann - gleich welche Höhe - nicht gepfändet werden.
Allerdings kann bei "dicken" Unterhaltszahlungen der TH einen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO stellen und dann entscheidet das Gericht.
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@feuerwald
Das meinte ich.
Wenn der EX z.B. pro Kind 2000€ Unterhalt zahlen würde, wäre der TH fix mit im Spiel.