Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: karlluziffer am 09. August 2007, 17:46:58

Titel: Alrschulden aufgetaucht
Beitrag von: karlluziffer am 09. August 2007, 17:46:58
Hallo,

ich befinde mich seit 01/06 in der WVP und nun meldet sich doch noch ein Gläubiger bei mir.  Ciie Forderung seammt aus 05)03 und da ich von diesen Gläubiger nur einmal angeschrieben wurde und auch nie wieder was gehört habe, ist mir diese Sache entfallen.  Was kann ich jetzt machen ?

karlluziffer
Titel: Re: Alrschulden aufgetaucht
Beitrag von: paps am 09. August 2007, 17:53:05
Prinzipiell gilt die RSB auch gegen Gläubiger, die nicht zur Tabelle gemeldet haben.

Sie sollten die Forderung sicherheitshalber dem TH und dem Gericht nachmelden.
Begründung bitte beifügen, warum der GL nicht mit angegeben wurde.

Die Forderung des GL können Sie unter hinweis auf das beendete Verfahren(Nummer nicht vergessen) abweisen.