"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: als Gläubiger Geld einfordern  (Gelesen 4662 mal)

sternchen600

  • Gast
als Gläubiger Geld einfordern
« am: 25. Oktober 2009, 01:42:17 »

Hallo Ihr Lieben,
letztes Jahr habt Ihr mir hier sehr weiter geholfen bei einem Thema. Ich versuche es kurz zu erklären.
Jemand war als Vermittler tätig und hat Lohn von meinem Mann nicht ausgezahlt. Es gab drei gerichtsverhandlungen welche wir auch gewonnen haben.Gerichtsvollzieher war da und konnte angeblich nichts pfänden. Eine Detektei hat jetzt ermittelt und raus gefunden das dieser Herr unbekannt nach Spanien verzogen ist.

Ok ich weiss über einen spanischen Anwalt kann ich noch was versuchen. Aber da es an Masse fehlt kann ich das nicht mehr machen. Die Sache hat mich schon über 800 € gekostet. Es geht um eine Summe von ca. 4000 €.

Ich geh mal davon aus das dieser Mann nach Spanien ist um von dort aus in Insolvenz zu gehen. Wie ich mittlerweile erfahren habe hat er schon die erste EV  abgegeben zwei Monate bevor er mit uns gearbeitet hat. Jetzt hat er insgesamt 4 mal die EV abgeben müssen wobei die letzte für uns im Mai 2009 war. Jetzt haben wir zwar einen Titel aber ohne den Schuldneraufenthalt zu kennen kann man nun schlecht weiter versuchen.

Der Mann hatftet bei uns geschäftlich wie privat da das letzte Urteil auch privat angenommen wurde. Kann ich mit einer Strafanzeige verhindern das unsere Forderung in die RSB geht? Es handelt sich ja eigentlich um Betrug da er unser Geld ja veruntreut hat. Das Insolvenzgericht hat uns das Geld frei gegeben.

Das ärgerliche ist ja das wir schon soviel an Kosten mit reingesteckt haben. Vielleicht hat einer von Euch noch eine Idee was man da machen kann.

LG Sternchen
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: als Gläubiger Geld einfordern
« Antwort #1 am: 12. November 2009, 22:11:15 »

ich würde Dir empfehlen bevor Du noch mehr "Perlen vor die Säue schmeisst", die Sache ad Acta zu legen...klar kannst Du noch  eine Betrugsanzeige anleiern aber der Vorsatz muss erstmal bewiesen werden...

Bei einem Betrag von 4000 €uro würde ich es dabei belassen. Deine eigenen auflaufenden  Kosten könnten diesen Betrag noch toppen.

Shit happens..... :coffee:
Gespeichert
 

sternchen600

  • Gast
Re: als Gläubiger Geld einfordern
« Antwort #2 am: 12. November 2009, 22:39:24 »

Hallo Rookie
erstmal danke für die Antwort. Habe einen Weg gefunden. Strafanzeige ist gestellt dann wird eine deliktische Forderung mit neuem Titel erstellt und somit wird man bevorzugt während der Inaolvenz behandelt und kann danch doch noch 30 Jahre vollstrecken ( natürlich sofern es was zu holen gibt).
Den Vorsatz zu beweisen ist das kleinste Problem...er hatte zuvor schon ein paar mal die EV abgegeben wie ich mittlerweile weiss und unser Geld hatte er ja von der Firma bekommen. Er hat somit unser Geld veruntreut.
LG
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: als Gläubiger Geld einfordern
« Antwort #3 am: 13. November 2009, 15:20:51 »

Hi nochmal,

Du als Gläubiger musst Dich „aktiv“ darum bemühen müssen, dass die Forderung als „Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“ nach § 174 InsO zu Tabelle angemeldet wird.

Der Gläuber kann dann bei Gericht Widerspruch einlegen und Du müsstest dann vor dem Zivilgericht die Feststellungsklage anstrengen.
 
Bekommst Du Recht geht die Forderung nicht in die RSB.
Gespeichert
 

Scarlett

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 168
Re: als Gläubiger Geld einfordern
« Antwort #4 am: 13. November 2009, 15:57:58 »

Du kannst dem sicher eine Menge Schwierigkeiten machen, wenn Du es als Forderung aus unerlaubter Handlung ameldest. Hat er ja unter Umständen verdient.

Ob Du allerdings bei jemand der derart abgezockt ist an Dein Geld kommst, wage ich zu bezweifeln. Bei so jemand ist meist auch in 100 Jahren nix zu holen. Da werden für neue Einkünfte Strohmänner oder Gesellschaften auf den Netherlands Antilles benutzt.

Gespeichert
Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

sternchen600

  • Gast
Re: als Gläubiger Geld einfordern
« Antwort #5 am: 13. November 2009, 17:40:47 »

Hallo Scarlet,
sie haben wahrscheinlich nicht unrecht. Aber ich denke das iwr den Herrn gut durchschauen. Auch eine Limited mit Shareholder oder anderes ist gar nicht so undurchschaubar wie man denkt.
Den Fehler hat der Mann auch gemacht er dachte wahrscheinlich gar nicht daran das wir so weit gehen würden. Geschweige denn das wir kapiert haben wofür er sich abgestzt hat. Was uns jetzt zugute kommen kann wenn wir schnell genug sind.
Da er ja nicht im lande weilt und unbekannt nach Spanien verzogen ist wird ihm hier der Mahnbescheid ja öffentlich zugestellt. Somit weiss er erst mal nichts davon und kommt hundertprozentig ahnungsloa nach deutschland zurück. Dann müssen wir halt sehen das wir ihn unter Beobachtung halten und zuschlagen wenn er wieder als Unternehmensberater auftaucht oder ähnliches.
Mal sehen die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
LG
Gespeichert
 

communicator

Re: als Gläubiger Geld einfordern
« Antwort #6 am: 14. November 2009, 15:40:54 »

Hi nochmal,

Du als Gläubiger musst Dich „aktiv“ darum bemühen müssen, dass die Forderung als „Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“ nach § 174 InsO zu Tabelle angemeldet wird.

Der Gläuber kann dann bei Gericht Widerspruch einlegen und Du müsstest dann vor dem Zivilgericht die Feststellungsklage anstrengen.
 
Bekommst Du Recht geht die Forderung nicht in die RSB.

Dies ist im deutschen Insolvenzrecht vorgesehen, aber ist das auch in Spanien möglich?
Um weitere Kosten zu vermeiden, würde ich mich hier erst ausführlich Informieren.
Gespeichert
 

sternchen600

  • Gast
Re: als Gläubiger Geld einfordern
« Antwort #7 am: 14. November 2009, 16:47:31 »

Hallo
ja da habe ich mich auch schon schlau gemacht. Ich hätte auch mein Urteil in Spanien vollstercken können. Der Nachteil ich hätte erst mal jemand beauftragen müssen der die NIE Nummer und Aufenthaltsort rausfindet. Alleine für die Vollsterckung hätte mich um die 1500 € gekostete. daher habe ich den anderen Weg gewählt.
Wie schon erwähnt eine deliktische Forderung daraus zu machen sehe ich nicht als Problem.Er ist bei uns als Unternehmer aufgetreten und hatte zuvor schon zwei Mal die EV abgegeben (wusste eigentlich im Vorfeld schon das er kein geld mehr hat). Dann hat er unser Geld einkassiert von der Firma wo mein Mann arbeitete und es ausgegeben für seine Sachen. Mittlerweile hat er schon 5 mal die EV abgegeben. Somit lautet unsere Anzeige auf vorsätzlicher Betrug, Verunreuung und Insolvenzverschleppung.
Das ich die Forderung anmelden muss ist mir bekannt und wird vom anwalt in die Wege geleitet wenn es soweit ist.
Da er ähnliches wiederholt gemacht hat dürfte die Sache klar sein. Eigentlich kann der Gläubiger erstmal kein Widerspruch einlegen. Das ist sein Nachteil das er sich unbekannt abgesetzt hat. Seine Gläubiger können ihm jetzt alles öffentlich zustellen lassen und er hat aufgrund seiner unbekannten Abwesenheit das Pech das er nichts korrigieren kann. Auch im nachhinein nicht. Das ist jetzt wahrscheinlich mein Vorteil.Ich muss jedoch diese unerlaubte Handlung schneller durch bekommen wie er seine Insolvenz (vermute ich mal).
Ich lass mich mal überraschen wie es weiter geht. Ich habe mich sehr ausführlich erkundigt und meine Infos von einem Anwalt aus Spanien.
LG
Gespeichert
 

Scarlett

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 168
Re: als Gläubiger Geld einfordern
« Antwort #8 am: 15. November 2009, 09:27:51 »

Ganz ehrlich, dass bei dem jemals was zu holen sein wird glaube ich nicht.

Gespeichert
Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz