Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: schuldner84 am 25. Juni 2012, 10:52:49

Titel: Alte Schulden, was nun?
Beitrag von: schuldner84 am 25. Juni 2012, 10:52:49
Ich habe einen Brief bekommen in dem drinsteht, dass ich noch 1350€ zahlen müsste seit 2006, die hanen einen Titel gegen mich. Ich habe mit dem Anwaltsbüro telefoniert und gesagt, dass ich im Moment nicht in der Lsge bin die Forderung zu bezahlen.
Daraufhin haben sie mir angeboten 320€ zu bezahlen. Was passiert, wenn ich diese 320€ nicht bezahle.
Ich bin im Juni/2013 fertig. Endlich frei  :juchu:

Habe gerade Angst, dass etwas passiert. Was kann im schlimmsten Fall passieren?
Titel: Re: Alte Schulden, was nun?
Beitrag von: ThoFa am 25. Juni 2012, 10:55:18
Hallo,

manchnal fragt man  sich schon, von wem einige beraten werden.

Es handelt sich um en Insolvenzgläubiger, der Pech gehabt hat.
Auch diese Forderung unterliegt der RSB.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Alte Schulden, was nun?
Beitrag von: schuldner84 am 25. Juni 2012, 11:41:13
Zitat
Auch diese Forderung unterliegt der RSB.
Aber ich habe diese Forderung nie eingereicht oder angegeben bei meinem Insolvenzverwalter. Weil ich bis ich den Brief bekommen hatte ga nix davon wusste. Hätte ich damals davon gewiusst hätte ich es natürlich mit angegeben.)
Dann kann sie doch nicht verfallen.
Titel: Re: Alte Schulden, was nun?
Beitrag von: ThoFa am 25. Juni 2012, 12:15:51
Hallo,

doch auch diese Forderung fallen unter die RSB.

§ 301 Wirkung der Restschuldbefreiung

(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben......


MfG

ThoFa
Titel: Re: Alte Schulden, was nun?
Beitrag von: schuldner84 am 25. Juni 2012, 12:22:36
Vielen Dank Herr Falk.
Ich hatte schon Angst, dassnoch kurz vor Schluss etwas schief geht!
Titel: Re: Alte Schulden, was nun?
Beitrag von: sashsash am 25. Juni 2012, 13:49:15
Um es kurz zu verdeutlichen:

HÄTTEN Sie gezahlt (egal wie viel), hätte man einen Eid darauf schwören können, das diese Zahlung ihre RSB "versaut" hätte.
Es steht ganz klar in der InsO sowie in dem 1. Schreiben vom Gericht, das KEINE (!!) Zahlungen an irgendwelche Gläubiger getätigt werden dürfen.
Hierbei dreht es sich um ALLE Gläubiger bei denen man VOR der Verfahrenseröffnung Schulden hatte.
Egal ob Eingetragene oder nicht.

Es ist wichtig, das man sich ALLE Schreiben vom Insolvenzverwalter, Gericht oder Treuehänder genausten durchließt!!

LG
Titel: Re: Alte Schulden, was nun?
Beitrag von: ThoFa am 25. Juni 2012, 18:08:59
Hallo,

dieser Eid wäre aber zum Meineid geworden.  :wink:

MfG

ThoFa