Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rotesbienchen am 15. September 2010, 13:52:27
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Ihr Lieben,
bevor ich in die Inso bin (02/2008) wurde mir geraten nur noch die Rechnungen zu begleichen die ich wirklich brauche und den Rest gegen die Wand zu fahren. So tat ich das auch und hab meinen Mobilfunkvertrag nicht mehr bezahlt. Die haben den dann natürlich irgendwann gekündigt und mir die Restschuld in Rechnung gestellt. Das haben die auch der Schufa gemeldet. Zur Inso wurden die Schulden allerdings nicht angemeldet. Muss ich hier auch die drei Jahre abwarten oder kann das schon vorzeitig gelöscht werden. Auch mein damaliges Girokonto ist noch drin. Das wurde allerdings zur Inso gemeldet. Kann der Einzeleintrag dann auch raus wenn da ja schon gross und breit PRIVATINSOLVENZ drin steht? Mir wäre es lieber wenn da nur Inso drin steht und nicht auch noch woher die Schulden kommen. Ob Bank, Handy oder sonstwas...
Viele Grüße
Gabriele
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Im Endeffekt ist die Inso sowieso schon das KO Kriterium für Ihre Bonität! Ob und wieviel andere noch drinnenstehen ist eigentlich egal.
Gelöscht werden können Einträge nach den jeweiligen Richtlinien der Schufa! Auf dernen Homepage einzusehen.
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3 Jahre nach Erledigung bzw. RSB wenn man Glück hat. Es soll böse Gläubiger geben die immer wieder nachmelden als offene Forderung. Dies dann überwachen wenn es soweit ist und die RSB erteilt wurde.
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Danke für die Antworten. Das meine Bonität miserabel ist, weiss ich. Aber es macht ja auch nen Unterschied ob da "nur" die Inso drin steht oder noch zusätzlich zur Inso ein Girokonto und ein Mobilfunkvertrag. Daher meine Idee ob die beiden anderen Einträge gelöscht werden können.
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Das macht keinen Unterschied! Warum auch?