Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ThomasBarnim am 21. April 2009, 20:22:23
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EIner meiner Kunden möchte zusätzlich zu seinen bisherigen Ansprüchen aus der gesetzl. Rente und einer Riester-Rente seine Altersvorsorge verbessern, und eine Rürup-Rente abschliessen.
Seit 2004 ist er in der Wohlverhaltensperiode.
Unter welchen Bedingungen darf er das tun? Was ist dabei zu beachten?
Vielen Dank für Ihre kompetente Hilfe!
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Wenn er wirklich in der Wohlverhaltensphase ist. kann er das problemlos tun.
Sollte bei dieser Variante sogar schon im Verfahren gehen, da per gesetzlicher Grundlage eine vorzeitige Auflösung des Vertrages, vor Rentenbeginn ausgeschlossen ist.
Was er aber unbedingt machen sollte ist die garantierte Rente und die Zinssätze zu vergleichen.
Einen stets gut gerateten Anbieter finden Sie unten
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Warum betonen Sie "falls er wirklich in der Wohlverhaltensphase ist..."?
Seinen Angaben zufolge ist er seit 2004 insolvent, und in etwas über zwei Jahren hat er das gesamte Verfahren durchlaufen...
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Weil leider immer wieder die einzelnen Abschnitte durcheinandergebracht werden.
Wurde das Verfahren nach §200 InsO aufgehoben und die RSB angekündigt, dann kann ohne Bedenken neues Vermögen aufgebaut werden.
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bzw. mache Insolvenzverwalter/Treuhänder etwas länger brauchen.