Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Rory am 03. Dezember 2008, 13:03:18
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Hallo zusammen,
ich frage mich, ob sich der Pfändungsfreibetrag meiner Mutter verändert wenn ich von zu Hause ausziehe.
Ich kenne die Freibetragstabelle nach §850 k ZPO. Nach jener Tabelle kann bei ihr nichts gepfändet werden. Auch wenn man mich als unterhaltspflichtige Person ansieht, da ich noch studiere.
Doch wenn ich jetzt ausziehen würde, würde sich ihr Freibetrag ändern ?
LG Rory
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Hallo,
das reine Ausziehen ändert nichts an der Unterhaltspflicht, wenn Sie kein anderes Einkommen haben.
MfG
ThoFa