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Autor Thema: Angeblicher Gläubiger-Mahnbescheid  (Gelesen 2108 mal)

NoraR

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Angeblicher Gläubiger-Mahnbescheid
« am: 19. Dezember 2012, 20:27:09 »

Guten Abend an alle,

Hoffe jemand kann mir weiter helfen.

Ein Gläubiger wo wir der Meinung sind das es keiner ist, wurde kurz vor Eröffnung der IV angeschrieben um seine Forderung schriftlich zu übermitteln.
Eine Antwort erhielt unser RA nie, trotzdem wurde, da im Schreiben keine Summe angegeben war, diese zu Null in die Gläubigerliste eingetragen.
Unser RA meinte das wird eine Abzocke sein und wir sollten keinesfalls auf Schreiben reagieren.
Seitdem werden wir mit Mahnungen und Drohungen , Mahnbescheid ect. monatlich genervt.
Nun wird mit Mahnbescheid gedroht.
Frage....Sende ich dem unseren Verwalter zu, oder widerspreche ich und warte ab?
Es gibt zig Einträge über diese Anwältin, die diese Schreiben versendet, im I net, bisher wurde nur gedroht, einen Eintrag habe ich gefunden da hat sie es wahr gemacht und den Bescheid zugesandt.
Am liebsten würde ich sie per Mail anschreiben sie soll sich ans zuständige Gericht wenden.
Dürfen wir überhaupt Kontakt aufnehmen oder wie sollen wir uns verhalten?

Anbei ein Link zu einem Forum, hoffe durfte das einstellen.

http://www.123recht.net/Avas-Marketing-+-Consulting-09001661771-__f202346__p4.html

Vielen lieben Dank vorab.
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Liebe Grüße von Nora
 

Der_Alte

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Re: Angeblicher Gläubiger-Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2012, 21:30:11 »

Die Antwort haben Sie doch selbst geschrieben:

Zitat
Unser RA meinte das wird eine Abzocke sein und wir sollten keinesfalls auf Schreiben reagieren.

Es handelt sich um Insolvenzforderungen, die ohne Tabellenanmeldung wertlos für den Gläubiger sind, egal ob mit oder ohne Titulierung.
Gespeichert
 

NoraR

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Re: Angeblicher Gläubiger-Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2012, 21:39:00 »

Hallo,

hmm, gut. Aber darf ich nun Kontakt aufnehmen? Garantiert wird die Dame einen Mahnbescheid zusenden.
Obwohl, andere habens auch versucht und die Emails kamen zurück.
Ich wende mich einmal an die Anwaltskammer, dort ist eine andere Telefon und Mailadresse hinterlegt, als sie in ihren Schreiben angibt.
Auch merkwürdig das ihre Bankdaten die gleichen sind wie beim Inkasso Unternehmen...

schaun wir mal.

Wünsche noch einen schönen Abend.
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Liebe Grüße von Nora
 

Insokalle

Re: Angeblicher Gläubiger-Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2012, 09:48:06 »

Die Idee mit der Kammer ist gut. Ein Masseninkasso-RA, der ungeprüft Zahlungausfforderungen verschickt, hatte in diesem oder im letzten Jahr einen Einlauf von seiner Kammer bekommen.

Sie können es an den Verwalter weiterleiten, damit der sich weiter drum kümmert.

Es ist nicht verboten, dass Sie denen ebenfalls schreiben und mit den richtigen Worten ein bisschen Gegendruck aufbauen. Die Frage ist nur, ob es der Mühe wert ist.
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Nixmehrda

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Re: Angeblicher Gläubiger-Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2012, 10:36:24 »

Ich hatte nach WVP Ankündigung auch einen zweifelhaften Mahnbescheid im Briefkasten.
Ich habe versucht die dahinterstehenden Anwälte zu kontaktieren,
und da nichts kam dann einfach widersprochen. Es kam nie wieder was in dieser Angelegenheit.
 
Gespeichert
 
 

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