Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: harry haller am 26. März 2009, 23:03:23

Titel: Anheben der Pfändungsfreigrenze
Beitrag von: harry haller am 26. März 2009, 23:03:23
Hallo ,

ich habe ab dem 01.04.2009 einen neuen Arbeitsvertrag , nach 3 jähriger Arbeitslosigkeit, 500 km von meinen eigentkichen Wohnort entfernt , d.h. ich muß umziehen .
Kaution , Maklergebühr sind zu zahlen, die alte Wohnung ist zusätlich zur neuen 3 Monate zu finanzieren , der Umzug ist zu bezahlen , usw.
Kann ich diesbezüglich für wenigstens 3 Monate meine Pfändung aussetzen lassen ?
Meine neues Bruttogehalt beträgt 2800, 00 €  ,  ca 1700- 1800 Netto , davon würden ca. 500- 570 € gepfändet , verbleibt also um die 1200 € , aber davon sind die momentanen Ausgabenerhöhungen nicht zu bestreiten.
Was tun ?

Danke s
Titel: Re: Anheben der Pfändungsfreigrenze
Beitrag von: ThoFa am 27. März 2009, 07:44:06
Hallo,

stellen Sie einen Antrag beim Gericht. Argumentation ist alles. Stellen Sie alle Kosten auf, die mit dem Umzug zu tun haben. Heben Sie hervor, dass Sie bereit sind umzuziehen, um einen Arbeit zu erhalten, die den Gläubigern zukünftig einen pfändbare Betrag einbringt.

MfG

ThoFa